Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben mit Anlagen (für das Angebot sind zwingend die zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen zu verwenden!),
— bei Bietergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bietergemeinschaftserklärung“ (Formblatt im Angebotsschreiben) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (die Bietergemeinschaft besteht im Falle der Zuschlagserteilung fort und wird als Arbeitsgemeinschaft tätig),
— möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seinem Angebot den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungs-erklärung (Formblatt im Angebotsschreiben) geführt werden,
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. NU),
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei einer BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und der NU),
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs. 1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Angebotsschreibens versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben abgegeben,
— die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.