Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Drucksachen
19111000301
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen
— Los 1: Werbedrucksachen,
— Los 2: Large Format Printing.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gliederungsebene
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Spektrum der Printmedien reicht von periodisch erscheinenden Info-Flyern bis hin zu Geschäftsberichten, Sales Foldern und Einladungen.
Die im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Spektrum der Printmedien reicht von periodisch erscheinenden Info-Flyern bis hin zu Geschäftsberichten, Sales Foldern und Einladungen.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Werbedrucksachen beinhalten den Stand zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Neue, noch nicht im Leistungsverzeichnis eingetragene Printmedien, werden bei Bedarf während der Vertragslaufzeit ergänzt und nachverhandelt. Die genannten Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der letzten 5 Jahre.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte während der Vertragslaufzeit in Auflagen und Menge beim Dienstleister abgerufen oder bestellt werden. Die Auftraggeber der FHG behalten es sich vor, Änderungen in der Spezifikation vorzunehmen, bspw. Wechsel der Papiersorte. Eigenmächtige Entscheidungen bezüglich der vorgegebenen Spezifikation sind dem Dienstleister untersagt.
Anforderungen an den Druckdienstleister:
Soft Skills:
Den Auftraggebern liegt eine gute Kommunikation und ein wechselseitiger Informationsaustausch am Herzen. Beratung zu den einzelnen Objekten und Anregungen werden gerne aufgenommen und diskutiert. Mitdenken, mitmachen lautet die Devise. Den Auftraggebern der FHG ist eine Qualitätskontrolle von A bis Z wichtig. Das beinhaltet Feedback an den Kunden, wenn etwas fehlt oder unvollständig ist, Überprüfung der PDF-Dateien, Druckabnahme, Überprüfung der Drucksachen vor Auslieferung an den Kunden, generelles kunden- und lösungsorientiertes Arbeiten und Termintreue.
Sofern eine Fotoretusche nötig ist, werden Fotodaten vorab in den Formaten JPEG, TIFF oder EPS zur Retusche an den Auftragnehmer übermittelt. Dieser sendet die retuschierten Fotodaten zurück an den Auftraggeber. Danach wird dem Auftragnehmer ein druckfähiges PDF/X-3-Dokument, eine Illustrator- (ai oder eps), InDesign- oder QuarkXPress-Datei auf einem FTP-Server zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer schickt dem Kunden einen digitalen Korrekturabzug zur Druckfreigabe. Dieser prüft den Abzug, erteilt die Freigabe oder teilt dem Auftragnehmer evtl. Änderungen und Ergänzungen mit. Nach dem Einpflegen der Daten ist ein weiterer digitaler Korrekturabzug zur Druckfreigabe nötig. Ist die Freigabe seitens des Auftraggebers erteilt, kann produziert werden. Die Lieferung erfolgt frei Haus an eine vorher bekannt gegebene Adresse der FHG.
Wichtige Informationen zum Leistungsverzeichnis und zur Angebotsabgabe:
Printmedien sind im Allgemeinen sehr komplexe und umfangreiche Produkte. Um die eindeutigen Produktionskosten anzugeben, sind genaue Spezifikationen und eine Auflagenmenge nötig. Eine genaue Auflagenmenge für zukünftige Bestellungen und Abrufe kann oft erst im konkreten Projekt benannt werden. Um Preise für flexible Auflagen kalkulieren zu können, haben wir die Kosten für die einzelnen Printprodukte pro Position in Fix- und variable Kosten aufgeteilt.
Die Fixkosten fallen unabhängig von der zu druckenden Menge an. Dies sind z. B. Kosten für den Datencheck, Vorstufe, Plattenherstellung, Maschineneinrichtung, Lieferung, usw., bezogen auf die angegebenen Produktspezifikationen.
Die variablen Kosten sind die Stückkosten pro 1000. Dies sind z. B. Materialkosten, Stückkosten in der Weiterverarbeitung, usw. und abhängig von der genauen Auflagenhöhe.
Gesamtkosten = Fixkosten + Auflagenmenge x variable Kosten.
Die Standard Auflagenmenge wird in der Ausschreibung als St pro 1 000 angegeben und berechnet.
Die abgegebenen Preise für die jeweiligen Produkte beinhalten: eine kurze standardmäßige Beratung/Besprechung des Auftrages, die Lieferung druckreifer Daten seitens der FHG oder einer Agentur, ein vom Auftragnehmer erstellter Softproof/digitaler Korrekturabzug als PDF-X3 Datei zur Druckfreigabe durch den Auftraggeber, handliches Verpacken der Druckprodukte in Kartons sowie die Lieferung der Drucksachen frei Haus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2023-04-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat die Option, den Vertrag 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern bis max. 31.12.2025.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal [300] Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal [150] Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) entfallen,
— maximal [150] Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Spektrum der großformatigen Drucksachen reicht von Bannern aus Stoff bis hin zu einfachen DIN A2 und DIN A1 Plakaten.
Das Spektrum der Printmedien...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Spektrum der großformatigen Drucksachen reicht von Bannern aus Stoff bis hin zu einfachen DIN A2 und DIN A1 Plakaten.
Das Spektrum der Printmedien reicht von periodisch erscheinenden Info-Flyern bis hin zu Geschäftsberichten, Sales Foldern und Einladungen.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Werbedrucksachen beinhalten den Stand zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Neue, noch nicht im Leistungsverzeichnis eingetragene Printmedien, werden bei Bedarf während der Vertragslaufzeit ergänzt und nachverhandelt. Die genannten Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der letzten 5 Jahre.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte während der Vertragslaufzeit in Auflagen und Menge beim Dienstleister abgerufen oder bestellt werden. Die Auftraggeber der FHG behalten es sich vor, Änderungen in der Spezifikation vorzunehmen, bspw. Wechsel der Papiersorte. Eigenmächtige Entscheidungen bezüglich der vorgegebenen Spezifikation sind dem Dienstleister untersagt.
Anforderungen an den Druckdienstleister:
Soft Skills:
Den Auftraggebern liegt eine gute Kommunikation und ein wechselseitiger Informationsaustausch am Herzen. Beratung zu den einzelnen Objekten und Anregungen werden gerne aufgenommen und diskutiert. Mitdenken, mitmachen lautet die Devise. Den Auftraggebern der FHG ist eine Qualitätskontrolle von A bis Z wichtig. Das beinhaltet Feedback an den Kunden, wenn etwas fehlt oder unvollständig ist, Überprüfung der PDF-Dateien, Druckabnahme, Überprüfung der Drucksachen vor Auslieferung an den Kunden, generelles kunden- und lösungsorientiertes Arbeiten und Termintreue.
Sofern eine Fotoretusche nötig ist, werden Fotodaten vorab in den Formaten JPEG, TIFF oder EPS zur Retusche an den Auftragnehmer übermittelt. Dieser sendet die retuschierten Fotodaten zurück an den Auftraggeber. Danach wird dem Auftragnehmer ein druckfähiges PDF/X-3-Dokument, eine Illustrator- (ai oder eps), InDesign- oder QuarkXPress-Datei auf einem FTP-Server zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer schickt dem Kunden einen digitalen Korrekturabzug zur Druckfreigabe. Dieser prüft den Abzug, erteilt die Freigabe oder teilt dem Auftragnehmer evtl. Änderungen und Ergänzungen mit. Nach dem Einpflegen der Daten ist ein weiterer digitaler Korrekturabzug zur Druckfreigabe nötig. Ist die Freigabe seitens des Auftraggebers erteilt, kann produziert werden. Die Lieferung erfolgt frei Haus an eine vorher bekannt gegebene Adresse der FHG.
Großformatige Drucksachen sind im Allgemeinen sehr komplexe und vielfältige Produkte. Dabei spielt die Vielfalt an Formaten und Bedruckstoffen eine größere Rolle in der Preisgestaltung, als die eigentliche Auflagenhöhe. Da wir nicht für jedes einzelne mögliche Produkt die Preise im Leistungsverzeichnis und später in der Abrufliste abfragen können, sollen diese auf Quadratmeterpreise umgelegt werden. Der Quadratmeterpreis eines Produktes wird nach den Formatgrößen und dem Bedruckstoff gestaffelt.
Die Quadratmetergröße wird auf die dritte Stelle nach dem Komma aufgerundet.
Dies wird in der mitgelieferten Excel-Abrufliste deutlich.
Gesamtkosten = Größe des Einzelproduktes in m x Einheitspreis pro m x Menge
Ein Produkt kann sich auch aus mehreren Positionen zusammensetze.
Ein mögliches A1 Plakat könnte sich wie folgt zusammensetzen
Dateneinrichtung pro Motiv, Proof auf Papier (Logo oder Bilder), Bedrucken von Papier bis 0,5 m, Bedruckstoff mit matter UV-Schutzfolie bis 0,5 m laminieren, Bedruckstoff auf eine Kapafix 5 mm Platte kaschieren, Winkel- und Montagehaken pro St, einfache Montage vor Ort auf dem FHG-Gelände.
Die Preise für die jeweiligen Produkte beinhalten: eine kurze standardmäßige Beratung/Besprechung des Auftrags, Lieferung druckreifer Daten seitens der FHG oder einer Agentur, einen vom Auftragnehmer erstellten Softproof/digitalen Korrekturabzug als PDF/X-3 Datei zur Druckfreigabe durch den AG, handliches Verpacken der Druckprodukte.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat die Option, den Vertrag 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern bis max. Dezember 2025.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal [300] Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal [150] Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) entfallen,
— maximal [150] Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen.
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1 a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1 a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
“Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter [xxx.xxx,xx...”
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter [xxx.xxx,xx EUR] p. a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Auflistung der dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung mit Angaben zu folgenden Geräten: [hier abschließende Aufzählung der Geräte, die für diese Ausschreibung besonders wichtig sind];
d) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts sowie [weitere Angaben]
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme, …,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): [Beschreibung z. B. für Mindestanforderungen für Referenzen]
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen....”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Geplante Zahl an Rahmenvertragspartner für Los 1: 2
Geplante Zahl an Rahmenvertragspartner für Los 2: 1” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die...”
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Da) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
Db) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens [tt.mm.jjjj] in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
g) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren ein-zustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundatzangelegenheiten”
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten”
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 231-567794 (2019-11-27)