Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die tech. Ausstattung (Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert.
Es muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die tech. Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 2 Seite DIN A4 haben.
b) Ansprechpartner und Mindestqualifikation
Der Bieter hat die für die Auftragsabwicklung vorgesehenen Ansprechpartner anzugeben, die folgende Anforderungen an die berufliche Qualifikation erfüllen:
— Ansprechpartner Beratung und Auftragsabwicklung + Vertreter
Berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium Grafik Design, Kommunikationsdesign oder vergleichbarer Abschluss,
— Ansprechpartner für grafische Gestaltung + Vertreter
Berufliche Mindestqualifikation: Mediengestalter Digital und Print mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung .Mediengestalter/in Digital und Print oder vergleichbarer Abschluss. Die Angaben sind in der Anlage „Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung“ anzugeben.
c) Referenzen
Referenzobjekt 1 (Nachweise für Gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Gestaltung und Druckvorlagenherstellung von min. einer Publikation (Broschüre, Faltblatt, Arbeitsblätter, o.ä),
— Mindestumfang: 8 Seiten,
— Mindestformat: ≥ DIN A4,
— Die Gestaltung der Referenz muss erkennbar auf Basis bestehender Corporate Design (Hausschrift, wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept, Logos und Gestaltungselemente) erstellt worden sein.
Referenzobjekt 2 (Nachweise für Gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Gestaltung und Druckvorlagenherstellung von mindestens einer illustrierten Publikation wie zum Beispiel:
— Plakat im Mindestformat DIN A1 oder,
— Kartenspiele oder,
— Illustrierte Kurzgeschichte / Comic oder,
— Bastelbögen im Mindestformat DIN A4.
Zu allen Referenzen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
— Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben,
— Die erbrachte Leistung darf nicht länger als 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegen. Der Zeitraum ist anzugeben,
— Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind in Bezug auf oben genannte Punkte kurz zu beschreiben.
Zum Referenzobjekt 1 und Referenzobjekt 2 ist nur 1 Referenzauftrag gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, wird empfohlen eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
c) Eigenerklärungen
Die Eigenerklärungen „Eigenerklärung_Ausschlussgruende“ und „Anlage_Unternehmensdaten“ sind dem Angebot ausgefüllt beizufügen.