Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1.
1.1
1 Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Instandsetzungsleistungen im Pflaster-, Straßen-, Tief- und Betonbau
Leistungsumfang: ≥ 10 000 EUR pro Einzelauftrag.
1.2
1 Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Instandsetzungsleistungen im Pflaster-, Straßen-, Tief- und Betonbau
Leistungsumfang: ≥ 50 000 EUR pro Einzelauftrag.
1.3
1 Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Instandsetzungsleistungen im Pflaster-, Straßen-, Tief- und Betonbau
Leistungsumfang: ≥ 100 000 EUR pro Einzelauftrag.
Zu 2.
2.1 Die durchschnittliche Anzahl von 20 Mitarbeitern, mit entsprechender Berufsausbildung und – erfahrung im Bereich der Instandsetzung von Straßen, Wege und Plätze, in den letzten 3 Kalenderjahren 2016, 2017, 2018
2.2 Angaben zum Personal:
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Personals wurde bestimmt, dass die Bieter als Mindestanforderung für nachfolgende Funktionen die Mitarbeiter, deren Qualifikation, die Berufserfahrung benennen:
1 Bauingenieur:
— Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar,
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung.
1 Polier
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2.1 bis 2.2 stellt der Auftraggeber ein Formular „Personal“ sowie weitere Informationen zu deren Darstellung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
Zu 3.
3.1 Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaft muss über folgende Technische Ausstattung verfügen:
— 1 Fertiger,
— 1 Minibagger und Mobilbagger bis 10 t,
— Transportfahrzeuge bis 12 t/ bei Bedarf auch größer bis 25 t,
— Straßenbauwalzen in verschiedenen Größen,
— Radlader,
— Gußasphaltkocher.
Für die geforderten Personalangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 3.1 stellt der Auftraggeber das Formular „Technische Ausstattung“ zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
Zu 4. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber über die vorgefertigte Eigenerklärung bestätigt wird, dass er die Reaktionszeiten im Notfall gewährleisten kann.