Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag (Kauf und Lieferung) von LED-Stehleuchten für Doppel-Bildschirmarbeitsplätze abgeschlossen werden, aus dem für die nächsten 4 Jahre die bundesweiten Bedarfe abgedeckt werden sollen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.2023. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Artikel innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung im Katalog abrufbar sind (siehe hierzu Punkt I.3) zur Leistungsbeschreibung sowie die dazugehörige Anlage).
Für den Vertragsgegenstand gelten während der gesamten Vertragslaufzeit der in dem Angebot zur Ausschreibung bezeichnete Preis. Der Preis ist ein Festpreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (entsprechend dem jeweils geltenden USt-Satz).
Die Bundesagentur für Arbeit wickelt Bestellungen aus diesem Vertrag ausschließlich über ein eigenes elektronisches Bestellsystem (PeP = Public Electronic Procurement) ab.
Einzelheiten sind in den Anlagen „2.1 - Allgemeine Informationen PeP“ sowie „2.2 - Weiterführende Informationen PeP Katalog“ beschrieben.
Der erforderliche Aufwand für diese Art der Bestellbearbeitung ist einzukalkulieren.
Die Auftraggeberin (AG) behält sich vor, vor Zuschlag den nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung an erster Stelle einzustufenden Bieter zur Überprüfung seines Angebotes zu einer Teststellung aufzufordern.
Die Teststellung erfolgt voraussichtlich in der 36. KW 2019. Die Anlieferung der Test-LED-Stehleuchte muss innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Aufforderung erfolgen.
Der Auftragnehmer (AN) muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen.
Für die LED-Stehleuchten gelten die gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit, insbesondere das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG).
Im Bereich der BA kommen gewöhnlich nur solche (Einrichtungs-) Gegenstände zum Einsatz, die bereits einige Zeit auf dem deutschen Markt angeboten werden und bereits über das GS-Zeichen* „Geprüfte Sicherheit“ z. B. TÜV/GS-Zertifikat oder „gleichwertig“ verfügen.
Daher muss auch das angebotene Produkt insgesamt so beschaffen sein, dass bei einer Prüfung das GS-Zeichen (oder gleichwertig) erteilt werden könnte. Die LED-Stehleuchten müssen zudem das CE-Zertifikat/ EU-Konformität besitzen. Dies ist bei Bedarf dem AG auf Anforderung vorzulegen. Sollte das angebotene Produkt darüber hinaus noch über weitere Zertifikate/ Auszeichnungen wie z. B. Energy Star/ Blauer Engel verfügen, sind diese ebenfalls bei Bedarf dem AG mit vorzulegen. Die jeweils geltenden EN- bzw. DIN-Normen sind einzuhalten.
Die einschlägigen Normen und Richtlinien DIN, EN, sind zu erfüllen, wobei länderspezifische gesetzliche Vorschriften und Richtlinien zu beachten sind. Der Bieter bestätigt mit seinem Angebot, dass das angebotene Produkt alle in der LB geforderten allgemeinen und technisch-funktionalen Leistungsmerkmale und Leistungsanforderungen erfüllt. Die Technischen und Funktionalen Leistungsanforderungen sind der Ziffer I.5.1) der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und zwingend zu erfüllen (A-Kriterien). In den Produkten dürfen nur umweltverträgliche und keine gesundheitsschädlichen und ausdampfenden Materialien verarbeitet sein. Sie müssen umweltverträglich produziert worden sein und sortenrein entsorgt werden können. Eine solide Qualität sowohl der verwendeten Materialien als auch der Verarbeitung wird vorausgesetzt. Sie müssen umweltverträglich produziert worden sein sein und sortenrein entsorgt werden können.
Dem Angebot ist ein technisches Datenblatt/ Beschreibung der angebotenen Stehleuchte beizufügen in welchem alle geforderten Leistungsmerkmale deutlich gekennzeichnet/ beschrieben sind.