Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg "BER", Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen. Die Leistungserbringung für die Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI betrifft folgende Anlagengruppe: Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Referenznummer: EB-2018-0197
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg "BER", Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Leistungserbringung für die Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI betrifft folgende Anlagengruppe: Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg "BER", Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Leistungserbringung für die Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI betrifft folgende Anlagengruppe: Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im
Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im
Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg "BER", Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg "BER", Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Leistungserbringung für die Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI betrifft folgende Anlagengruppe: Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen
Der AN hat alle Grund- und Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 und 9 HOAI und darüber hinaus folgende Leistungen u. a. zu erbringen:
— Überwachung der Ausführung der Objekte auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, Planung, Lastenheftund Leistungsbeschreibung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigenVorschriften,
— Planmanagement und inhaltliche Planprüfung der vom Generalplaner zu erstellenden Planungen der Lph 3-5, (die Pläne werden im Format Revit erstellt),
— Inhaltliche Überprüfung der Werk- und Montageplanungen,
— Überwachen des Terminplans,
— Dokumentation des Bauablaufs,
— Nachtragsmanagement,
— Rechnungsprüfung,
— Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen imVergleich zu den Vertragspreisen,
— Kostenfeststellung,
— Koordination der Inbetriebnahme,
— Abnahme der Bauleistungen,
— Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran,
— Systematische Zusammenstellung der Dokumentation des Objekts,
— Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
— Objektbetreuung während der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
— Stufenweises Erstellen von Baubegleitenden Aufmaßen für die Kostengruppen 400,
— Koordination und Qualitätsprüfung von CAD-Fachmodellen des Generalunternehmers und anderer am Bau Beteiligter
Es handelt sich um ca. 20 Einzelmaßnahmen pro Jahr mit anrechenbaren Kosten von ca. 5 000 EUR netto bis ca. 2 500 000 EUR netto bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.
Objektüberwachungsleistungen und Dokumentationen und Objektbetreuung für Technische Ausrüstung von Objekten in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 § 53, Abs. 2, Nr. 4 und § 54 HOAI für folgende Anlagengruppe:
— Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 1x1 Jahr nach Ablauf der Grundlaufzeit von 2 Jahren
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Änderungen des Vertrages auf Anordnung des Auftraggebers (Vgl. Ziffer 14 des Vertrages)
Option 2:
Verlängerung des Vertrages um 1 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im
Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer;
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) möglichst nicht älter als 6 Monate);
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung. BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben;
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung. BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben;
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.2 sowie nach Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen. Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung;
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.2 sowie nach Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen. Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung;
6) Sofern eine Vertraulichkeitsvereinbarung gefordert und den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist, ist diese vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zurückzureichen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Soweit der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Mindeststandards:
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 1 Mio. EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art und Umfang kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art und Umfang kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
1.1) Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 stellt der Auftraggeber ein Formular „Referenzen“ sowie weitere Informationen zu deren Darstellung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
1.1) Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 stellt der Auftraggeber ein Formular „Referenzen“ sowie weitere Informationen zu deren Darstellung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
Zwei Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Objektüberwachungsleistungen - Bauüberwachung und Dokumentation für Technische Ausrüstung von Objekten mit in Anlehnung an die Leistungsphase 8, Honorarzone II – durchschnittliche Anforderungen oder höher, § 53, Abs. 2, Nr. 4 HOAI.
Leistungsumfang je Referenz: ≥ 1 000 000 EUR anrechenbare Kosten für die Anlagengruppe Nr. 4
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannten geforderten vergleichbaren Leistungen zum Leistungsumfang kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden.
2) Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen (Mindestanforderungen):
2.1) Nachweis über den aktuellen Mitarbeiterstand nach Qualifikationen, mit Bezeichnung des Ausbildungsabschlusses. Die Auflistung der betreffenden Mitarbeiter soll in Tabellenform abgegeben werden und muss folgende Angaben beinhalten:
Beschäftigung von jahresdurchschnittlich mindestens 3 Mitarbeitern/ -innen in den Jahren 2015, 2016, 2017 (Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6, auf dem Gebiet der technischen Ausrüstung) in der genannten Anlagengruppe (siehe Ziffer III 1.3.1.1).
Für die geforderten Personalangaben gemäß Punkt 2.1 stellt der Auftraggeber ein Formular „Personal“ sowie weitere Informationen zu deren Darstellung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
Mindeststandards:
Beschäftigung von jahresdurchschnittlich mindestens 3 Mitarbeitern/-innen in den Jahren 2015, 2016, 2017 (Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6, auf dem Gebiet der technischen Ausrüstung) in der genannten Anlagengruppe (siehe Ziffer III 1.3.1.1).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Verfahrensschritte sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung detailliert beschrieben.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3
Wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, gem. § 15 Abs. 4 SektVO einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern in Verhandlungen zu treten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, gem. § 15 Abs. 4 SektVO einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern in Verhandlungen zu treten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN hat bei Einzelaufträgen über ein Auftragsvolumen von ≥ 250 000 EUR netto auf Anforderung des AG eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bürgens zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich gem. § 8 LuftSiG muss bei Leistungsbeginn gem. § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2018-0197 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 8.2.2019, 11.00, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2018-0197 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 8.2.2019, 11.00, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter vollständig auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter vollständig auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EB-2018-0197 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichten Formulare zu verwenden;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EB-2018-0197 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichten Formulare zu verwenden;
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 020-044606 (2019-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg „BER“, Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Leistungserbringung für die Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI betrifft folgende Anlagengruppe: Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg „BER“, Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Leistungserbringung für die Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI betrifft folgende Anlagengruppe: Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg „BER“, Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW GmbH) und die Berliner Flughafengesellschaft GmbH (BFG GmbH) beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für Objektüberwachungsleistungen – Bauüberwachung und Dokumentation und Objektbetreuung für die Flughäfen Berlin Brandenburg „BER“, Flughafen Berlin-Schönefeld „SXF“ und Flughafen Berlin-Tegel „TXL“ in Anlehnung an die Leistungsphasen 8 und 9 HOAI §§ 53 und 54 sowie besondere Leistungen im Rahmen der Errichtung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Betreibung des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafens Berlin Brandenburg „BER“ abzuschließen.
Die Leistungserbringung für die Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI betrifft folgende Anlagengruppe: Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen.
Der AN hat alle Grund- und Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 und 9 HOAI und darüber hinaus folgende Leistungen u.a. zu erbringen:
— Überwachung der Ausführung der Objekte auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, Planung, Lastenheft und Leistungsbeschreibung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften,
— Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen,
Es handelt sich um ca. 20 Einzelmaßnahmen pro Jahr mit anrechenbaren Kosten von ca. 5 000,00 EUR netto bis ca. 2 500 000,00 EUR netto bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.
Beschreibung der Optionen:
Änderungen des Vertrages auf Anordnung des Auftraggebers (Vgl. Ziffer 14 des Vertrages).
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich nach Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-03 📅
Name: Canzler GmbH
Postanschrift: Schicklerstraße 5-7
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3044363-0📞
E-Mail: ks@canzler.de📧
Land: Berlin
🏙️
Name: Sweco GmbH
Postanschrift: Franklinstr. 28/29
Postleitzahl: 10587
Telefon: +49 30700182-300📞
E-Mail: berlin@sweco-gmbh.de📧
Quelle: OJS 2019/S 090-217255 (2019-05-07)