Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
— Elektronisch in Textform
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei „Bietertool_Anleitung_DE.pdf“ in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften/ unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Trans-parenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
— Los 1, Zuschlagskriterien:
—— Gesamtangebotspreis 60 %,
—— Leistungskriterien (LK) 40 %,
— Leistungskriterien im Einzelnen:
—— Lieferzeit 30 %,
—— Energieeffizienz Netzteile 20 %,
—— Energieverbrauch 20 %,
—— Technische Ausführung 30 %,
— Los 2, Zuschlagskriterien:
—— Gesamtangebotspreis 40 %,
—— Leistungskriterien (LK) 60 %,
— Leistungskriterien im Einzelnen:
—— Lieferzeit 20 %,
—— Technische Ausführung 80 %.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/ GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/ GSI dem Bewerber/ Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie die Anlage GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel: „Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen“, die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 - VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD36