Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Zahl der geeigneten Bewerber die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird auf 5 begrenzt. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen, so wird der Auftraggeber die aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien bestimmen:
1) „Umsatz des Unternehmens im Bereich „Dienstleistungen Zählerwechsel Strom" [Gewichtung: 30,0 %];
2) „Unternehmensreferenz" [Gewichtung: 70,0 %];
Die vorgenannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Zu 1) „Umsatz des Unternehmens im Bereich „Dienstleistungen Zählerwechsel Strom"
Der Teilnahmeantrag mit dem höchsten Umsatz erhält 10 Punkte. Die Punkte für die übrigen Teilnahmeanträge werden mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma dazu ins Verhältnis gesetzt.
Punktzahl = (Umsatz ÷ „höchster Umsatz") x 10
Bei Bietergemeinschaften wird das Unternehmen mit dem höchsten Umsatz zur Bewertung herangezogen.
Gefordertes Mindestkriterium:
Ein Umsatz kleiner 2 Mio. EUR führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied den Mindestumsatz vorweisen.
Zu 2) „Unternehmensreferenz"
Insgesamt sollen 5 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren eingereicht werden. Gewertet werden nur Referenzen aus dem Bereich „Dienstleistungen Zählerwechsel Strom".
Die angegebene Zählerwechselrate wird durch den Faktor 1 000 geteilt, z. B. 33 000 Stück/1 000 = 33 Punkte.
Weiter soll der Bewerber bei jeder Referenz angeben, ob diese in einem Konzessionsgebiet mit mindestens 100 000 Anschlusspunkten im Niederspannungsbereich erfolgt ist. Falls dies zutrifft, wird die Punktzahl mit dem Faktor 2 multipliziert, so dass sich die Punktzahl der Referenz dementsprechend erhöht, z. B. „Ja" – 33 Punkte x 2 = 66 Punkte.
Reicht der Bewerber mehr als 5 Referenzen ein, so wird der Auftraggeber die 5 Referenzen mit der höchsten Punktzahl werten und zu einer Gesamtpunktzahl addieren.
Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält 10 Punkte. Die Gesamtpunktzahlen für die übrigen Teilnahmeanträge werden mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma dazu ins Verhältnis gesetzt. Nachstehende Formel wird zur Ermittlung der Leistungspunktzahl ermittelt:
Leistungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl ÷ „höchster Gesamtpunktzahl") x 10.
Bei Bietergemeinschaften wird das Unternehmen mit der höheren Leistungspunktzahl zur Bewertung herangezogen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) Es werden nur Referenzen gewertet, wenn mindestens 3 000 Zählerwechsel/Jahr umgesetzt worden sind.
b) Mindestens 3 Referenzen müssen in einem Konzessionsgebiet mit mindestens 100 000 Anschlusspunkten im Niederspannungsbereich erfolgt sein.
Die Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen a) und b) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Gesamtbewertung:
Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird sodann mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Aus der Addition der Punktzahlen für die vorgenannten Kriterien ergibt sich die erzielte Leistungspunktzahl des jeweiligen Bewerbers. Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl beträgt 1 000 Wertungspunkte. Bei gleicher Leistungspunktzahl entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl für das Kriterium „Unternehmensreferenz". Bei gleicher Gesamtpunktzahl für das Kriterium „Unternehmensreferenz" entscheidet das Los.