Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit plant an seinem Standort dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover zur Erweiterung der Analysentechniken die Anschaffung eines 1H-NMR-Spektrometers. Als Einsatzgebiet wird schwerpunktmäßig zunächst die Untersuchung von Lebensmitteln wie Getränken jeglicher Art, Honig, Speiseöl, Gewürze und Nahrungsergänzungsmitteln sowie langfristig die Erweiterung auf weitere Lebensmittelgruppen und ggf. auch Bedarfsgegenständen einschließlich Kosmetika und Futtermittel gesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: S 5 - 2019 1H-NMR
Kurze Beschreibung:
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit plant an seinem Standort dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover zur Erweiterung der Analysentechniken die Anschaffung eines 1H-NMR-Spektrometers.
Als Einsatzgebiet wird schwerpunktmäßig zunächst die Untersuchung von Lebensmitteln wie Getränken jeglicher Art, Honig, Speiseöl, Gewürze und Nahrungsergänzungsmitteln sowie langfristig die Erweiterung auf weitere Lebensmittelgruppen und ggf. auch Bedarfsgegenständen einschließlich Kosmetika und Futtermittel gesehen.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit plant an seinem Standort dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover zur Erweiterung der Analysentechniken die Anschaffung eines 1H-NMR-Spektrometers.
Als Einsatzgebiet wird schwerpunktmäßig zunächst die Untersuchung von Lebensmitteln wie Getränken jeglicher Art, Honig, Speiseöl, Gewürze und Nahrungsergänzungsmitteln sowie langfristig die Erweiterung auf weitere Lebensmittelgruppen und ggf. auch Bedarfsgegenständen einschließlich Kosmetika und Futtermittel gesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-23 📅
Datum des Beginns: 2019-07-31 📅
Datum des Endes: 2019-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 099-239272
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYEYZ4T
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit plant an seinem Standort dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover zur Erweiterung der Analysentechniken die Anschaffung eines 1H-NMR-Spektrometers.
Als Einsatzgebiet wird schwerpunktmäßig zunächst die Untersuchung von Lebensmitteln wie Getränken jeglicher Art, Honig, Speiseöl, Gewürze und Nahrungsergänzungsmitteln sowie langfristig die Erweiterung auf weitere Lebensmittelgruppen und ggf. auch Bedarfsgegenständen einschließlich Kosmetika und Futtermittel gesehen.
Als Einsatzgebiet wird schwerpunktmäßig zunächst die Untersuchung von Lebensmitteln wie Getränken jeglicher Art, Honig, Speiseöl, Gewürze und Nahrungsergänzungsmitteln sowie langfristig die Erweiterung auf weitere Lebensmittelgruppen und ggf. auch Bedarfsgegenständen einschließlich Kosmetika und Futtermittel gesehen.
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Siehe LV.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lebensmittel- und Verterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig
Dresdenstr. 2
38124 Braunschweig
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v. g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v. g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.
Quelle: OJS 2019/S 099-239272 (2019-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 731082.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-16 📅
Name: Fa. Bruker
Postanschrift: Silberstreifen 4
Postort: Rheinstetten
Postleitzahl: 76287
Land: Deutschland 🇩🇪 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 615 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v. g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v. g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.