S-Bahn Berlin BR481 Fahrgastraum Klappsitze

DB AG Konzernleitung (Bukr 10)

Herstellung und Lieferung von Klappsitzen für den Fahrastraum der BR481.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-10 Auftragsbekanntmachung
2019-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze für Schienenfahrzeuge
Referenznummer: 19TEE38791
Kurze Beschreibung: Herstellung und Lieferung von Klappsitzen für den Fahrastraum der BR481.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze für Schienenfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sitze für Schienenfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: thomas.reicheneder@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 8913085210 📞
Fax: +49 8913085625 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=TrwQ%252f5oXDKE%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-12 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 073-173952
ABl. S-Ausgabe: 73

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Herstellung und Lieferung von Klappsitzen für den Fahrgastbereich S-Bahn Berlin.
Beschreibung der Verlängerungen: Option für weitere Lieferungen Bestandteil des Vertrages
Beschreibung der Optionen: Zeitliche Erweiterung sowohl Erweiterung um weiter 190 Viertelzüge
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Reicheneder, Thomas
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=TrwQ%252f5oXDKE%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEF241 – Beschaffungsmarktmanagement Schienenfahrzeugteile
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 073-173952 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Herstellung und Lieferung von Klappsitzen für den Fahrastraum der BR481
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 148-365751
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 073-173952
ABl. S-Ausgabe: 148

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Herstellung und Lieferung von Klappsitzen für den Fahrgastbereich S-Bahn Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-29 📅
Name: Clerprem s.p.a
Postort: Carre
Land: Italien 🇮🇹

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 148-365751 (2019-07-29)