S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 sowie optional Lph 6 für Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik, elektrische Energieanlagen (50 Hz) und Anlagen der S-Bahnstromversorgung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Netzes, zur Erhöhung der Betriebssicherheit sowie zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit soll die bestehende Leit- und Sicherungstechnik im Bereich Berlin Treptower Park (a) – Abzw Grünauer Kreuz S-Bahn (e) (Streckenast S9 Süd) sowie der Stichstrecke Schöneweide – Spindlersfeld (Streckenast S 47) durch ESTW-Technik mit dem Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (ZBS) ersetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 sowie optional Lph 6
19FEI40648”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 sowie optional Lph 6 für Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik,...”
Kurze Beschreibung
S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 sowie optional Lph 6 für Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik, elektrische Energieanlagen (50 Hz) und Anlagen der S-Bahnstromversorgung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Netzes, zur Erhöhung der Betriebssicherheit sowie zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit soll die bestehende Leit- und Sicherungstechnik im Bereich Berlin Treptower Park (a) – Abzw Grünauer Kreuz S-Bahn (e) (Streckenast S9 Süd) sowie der Stichstrecke Schöneweide – Spindlersfeld (Streckenast S 47) durch ESTW-Technik mit dem Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (ZBS) ersetzt werden.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 für Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik, elektrische Energieanlagen (50...”
Beschreibung der Beschaffung
S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 für Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik, elektrische Energieanlagen (50 Hz) und Anlagen der S-Bahnstromversorgung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Netzes, zur Erhöhung der Betriebssicherheit sowie zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit soll die bestehende Leit- und Sicherungstechnik im Bereich Berlin Treptower Park (a) – Abzw Grünauer Kreuz S-Bahn (e) (Streckenast S9 Süd) sowie der Stichstrecke Schöneweide – Spindlersfeld (Streckenast S 47) durch ESTW-Technik mit dem Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (ZBS) ersetzt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 6 für Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik, elektrische Energieanlagen (50 Hz)...”
Beschreibung der Optionen
S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 6 für Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik, elektrische Energieanlagen (50 Hz) und Anlagen der S-Bahnstromversorgung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Netzes, zur Erhöhung der Betriebssicherheit sowie zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit soll die bestehende Leit- und Sicherungstechnik im Bereich Berlin Treptower Park (a) – Abzw Grünauer Kreuz S-Bahn (e) (Streckenast S9 Süd) sowie der Stichstrecke Schöneweide – Spindlersfeld (Streckenast S 47) durch ESTW-Technik mit dem Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (ZBS) ersetzt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar,
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweis der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Leistungen ohne PQ); hier: Planung Bahnstromanlagen der Berliner S-Bahn,
— Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Qualitätsprüfers mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen, Mindestanforderungen siehe Inhaltsverzeichnis Teilnahmeantrag.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen der ersten beiden Anstriche können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-Leistungen.
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 19FEI40648 herunterzuladen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Geforderte Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn.
Planung elektrotechnische Anlagen:
— Planung von elektrischen Energieanlagen,
— Planung elektrischer Weichenheizanlagen.
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere...”
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 159-393532 (2019-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-19) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 159-393532
Auftragsvergabe
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Titel:
“S-Bahn Berlin, S9 Süd, ESTW-A Berlin-Schöneweide; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 sowie optional Lph 6”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-18 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 225-552866 (2019-11-19)