Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21-NBS; alle PA; Landschaftspflege
19FEI39879
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Kurze Beschreibung: S21-NBS; alle PA; Landschaftspflege
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“In den meisten Planfeststellungsabschnitten sind LBP-Maßnahmen bereits planfestgestellt und auch in der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP)...”
Beschreibung der Beschaffung
In den meisten Planfeststellungsabschnitten sind LBP-Maßnahmen bereits planfestgestellt und auch in der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) konkretisiert worden.
Einzelne Abschnitte der Neubaustrecke (z. B. PFA 2.3 und 2.4) haben bereits einen Großteil der LBP-Maßnahmen begonnen und umgesetzt. In anderen Abschnitten wurden nur
Vereinzelte LBP-Maßnahmen umgesetzt. Inzwischen wurde begonnen, die ersten Maßnahmen (z. B. Maßnahmen zur Waldumwandlung, Nistkästen) an DB Netz zu übergeben.
Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf den LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan), eventuell vorhandene LAP (Landschaftspflegerische Ausführungsplanung) sowie
Angaben in der DB Datenbank FINK. Sämtliche Werte sind pro Projektabschnitt aufsummiert, und können aus mehreren LBP, bedingt durch Planänderungsverfahren, entstanden sein. Die genannten Summen dienen lediglich der Verdeutlichung der Dimension der LBP-Maßnahmen in den einzelnen Projektabschnitten sowie gesamthaft im Projekt S21/NBS. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese LBP-Maßnahmen seines des AN Landschaftspflege nicht zu erbringen sind. Es werden über den zu schließenden Rahmenvertrag Landschaftspflege nur Teilleistungen bzw. Teilaufträge abgefragt bzw. beauftragt.
Siehe „Anlage 3.15 Landschaftspflege Mengenangaben“ der Ausschreibungsunterlagen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris - Straßburg - Wien -Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart - Wendlingen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Anlage 4: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
— Anlage 5: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Anlage 6: Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Anlage 7: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Anlage 8: Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Anlage 9: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage 10: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage 10: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
— Anlage 11: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
— Anlage 12: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Anlage 13: Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-508789
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-04
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 115-283479 (2019-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: S21-NBS; alle PA; Landschaftspflege.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In den meisten Planfeststellungsabschnitten sind LBP-Maßnahmen bereits planfestgestellt und auch in der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP)...”
Beschreibung der Beschaffung
In den meisten Planfeststellungsabschnitten sind LBP-Maßnahmen bereits planfestgestellt und auch in der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) konkretisiert worden.
Einzelne Abschnitte der Neubaustrecke (z. B. PFA 2.3 und 2.4) haben bereits einen Großteil der LBP-Maßnahmen begonnen und umgesetzt. In anderen Abschnitten wurden nur
Vereinzelte LBP-Maßnahmen umgesetzt. Inzwischen wurde begonnen, die ersten Maßnahmen (z. B. Maßnahmen zur Waldumwandlung, Nistkästen) an DB Netz zu übergeben.
Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf den LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan), eventuell vorhandene LAP (Landschaftspflegerische Ausführungsplanung) sowie Angaben in der DB Datenbank FINK. Sämtliche Werte sind pro Projektabschnitt aufsummiert, und können aus mehreren LBP, bedingt durch Planänderungsverfahren, entstanden sein. Die genannten Summen dienen lediglich der Verdeutlichung der Dimension der LBP-Maßnahmen in den einzelnen Projektabschnitten sowie gesamthaft im Projekt S21/NBS. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese LBP-Maßnahmen seines des AN Landschaftspflege nicht zu erbringen sind. Es werden über den zu schließenden Rahmenvertrag Landschaftspflege nur Teilleistungen bzw. Teilaufträge abgefragt bzw. beauftragt.
Siehe „Anlage 3.15 Landschaftspflege Mengenangaben“ der Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris — Straßburg — Wien — Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart — Wendlingen.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 115-283479
Auftragsvergabe
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Titel: S21-NBS; alle PA; Landschaftspflege
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Zu vorgenannten Vergabeverfahren teilen wir Ihnen gemäß § 57 SektVO mit, dass wir das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen „19FEI39879 – S21-NBS; alle...”
Zu vorgenannten Vergabeverfahren teilen wir Ihnen gemäß § 57 SektVO mit, dass wir das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen „19FEI39879 – S21-NBS; alle PA, Landschaftspflege“ einstellen.
Die Einstellung ist erforderlich, weil die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen. Demgemäß werden die ausgeschriebenen Leistungen in allernächster Zeit in modifizierter Gestalt europaweit ausgeschrieben werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 036-085977 (2020-02-17)