Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee
19FEI37741
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee.
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart-Ulm.
Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisorium errichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten.
Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baumaßnahme Herstellen der provisorischen Umfahrungsstrecke Betriebsumfahrt Röhmsee mit 2 Teilleistungen. Die erste Teilleistung besteht in der Herstellung der temporären provisorischen Umfahrungsstrecke BU Röhmsee mit Unterquerung der 4-streifigen Bundesstraße B313 einschließlich Verlegung der westlich bis nordwestlich des Baufeldes vorhandenen Wirtschaftswegverbindung in Richtung Westen. Die bereits vorhandene Wegeverbindung unter der B 313 hindurch wird im Zuge der Herstellung des Provisoriums ertüchtigt. Durch die provisorische Verkehrsführung kann die Unterquerung der B313 im Zeitraum des Provisoriums für den lokalen Verkehr nicht genutzt werden.
Die zweite Teilleistung besteht aus der Herstellung der Umleitungsstrecke für den lokalen Verkehr. Diese Umleitungsstrecke befindet sich südlich der Querung der B313 und verläuft teilweise durch die Ortslage Unterensingen (Bereich Bettwiesenhalle und Muttelweg).
Die Lage der Baufelder ist den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Die Baufelder liegen in unmittelbarer Nähe zur BAB A8 und zur B 313. Es ist daher mit Gegenständen zurechnen, die aus dem laufenden Straßenverkehr in die Baustellenbereiche eindringen können (insbesondere aus dem Winterdienst). Erforderliche Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Die Erdarbeiten zur Herstellung der Fahrbahnen einschließlich der Herstellung der Entwässerung (Leitungsverlegungen) sowie die Herstellung der neuen Fahrbahnflächen mit Asphalt sind Bestandteil der Ausschreibung ebenso wie der Aufbau, Vorhaltung und Wartung der Verkehrssicherungseinrichtungen gemäß Planunterlagen des AG.
Beide Baufelder befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III. Demzufolge ist bei der Bauausführung besondere Vorsicht geboten. Die behördlichen Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten sind durch den ANBau und ggf. seiner Nachunternehmer zwingend einzuhalten.
Die vom AN eingesetzten Baustoffe sind rechtzeitig vor Einbau dem Sachverständigen Wasserwirtschaft (SVWW) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der SVWW ist für die vorgenannten Prüfaufträge vertraglich vom AG gebunden.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-11 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen (BWB) Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) unter „Leistungserbringung durch präqualifizierte Unternehmen“ zu entnehmen:
Anlage 1: Allgemeine Erd- und Tiefbau:
— Erdbauwerke,
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau und
— Kabelverlegung
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-508789
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 078-188221 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm.
Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisorium errichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten.
Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500 m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baumaßnahme Herstellen der provisorischen Umfahrungsstrecke Betriebsumfahrt Röhmsee mit 2 Teilleistungen. Die erste Teilleistung besteht in der Herstellung der temporären provisorischen Umfahrungsstrecke BU Röhmsee mit Unterquerung der vier-streifigen Bundesstraße B313 einschließlich Verlegung der westlich bis nordwestlich des Baufeldes vorhandenen Wirtschaftswegverbindung in Richtung Westen. Die bereits vorhandene Wegeverbindung unter der B 313 hindurch wird im Zuge der Herstellung des Provisoriums ertüchtigt. Durch die provisorische Verkehrsführung kann die Unterquerung der B313 im Zeitraum des Provisoriums für den lokalen Verkehr nicht genutzt werden.
Die zweite Teilleistung besteht aus der Herstellung der Umleitungsstrecke für den lokalen Verkehr. Diese Umleitungsstrecke befindet sich südlich der Querung der B313 und verläuft teilweise durch die Ortslage Unterensingen (Bereich Bettwiesenhalle und Muttelweg).
Die Lage der Baufelder ist den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Die Baufelder liegen in unmittelbarer Nähe zur BAB A8 und zur B 313. Es ist daher mit Gegenständen zurechnen, die aus dem laufenden Straßenverkehr in die Baustellenbereiche eindringen können (insbesondere aus dem Winterdienst). Erforderliche Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Die Erdarbeiten zur Herstellung der Fahrbahnen einschließlich der Herstellung der Entwässerung (Leitungsverlegungen) sowie die Herstellung der neuen Fahrbahnflächen mit Asphalt sind Bestandteil der Ausschreibung ebenso wie der Aufbau, Vorhaltung und Wartung der Verkehrssicherungseinrichtungen gemäß Planunterlagen des AG.
Beide Baufelder befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III. Demzufolge ist bei der Bauausführung besondere Vorsicht geboten. Die behördlichen Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten sind durch den ANBau und ggf. seiner Nachunternehmer zwingend einzuhalten.
Die vom AN eingesetzten Baustoffe sind rechtzeitig vor Einbau dem Sachverständigen Wasserwirtschaft (SVWW) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der SVWW ist für die vorgenannten Prüfaufträge vertraglich vom AG gebunden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 078-188221
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WOLFF & MÜLLER Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Bahnhof 45-47
Postort: Waldenburg
Postleitzahl: 74638
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hohenlohekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1738164.1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 156-386160 (2019-08-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Fax: +49 69-265-21939 📠
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, BU Röhmsee, 19FEI37741
2019/S 078-188221
Titel: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, BU Röhmsee, 19FEI37741
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingenund Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm.
Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisoriumerrichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten.
Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500 m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-02 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 156-386160
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 19FEI37741
Titel: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, BU Röhmsee, 19FEI37741
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wolf & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG
Postanschrift: Am Bahnhof 45 - 47
Region: Baden-Württemberg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1738164.10 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 057-135229 (2020-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm.
Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisoriumerrichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten.
Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500 m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1738164.10 💰
Quelle: OJS 2020/S 057-135230 (2020-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 –Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 –Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm.
Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisoriumerrichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten.
Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500 m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1738164.10 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 062-147365 (2020-03-24)