S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-17 Auftragsbekanntmachung
2019-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-03-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-03-24 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2019-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Referenznummer: 19FEI37741
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 6926521939 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=NGIlIu18%252bTA%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Datum des Beginns: 2019-07-11 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-188221
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 222-508789
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart-Ulm.
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Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisorium errichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten.
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Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baumaßnahme Herstellen der provisorischen Umfahrungsstrecke Betriebsumfahrt Röhmsee mit 2 Teilleistungen. Die erste Teilleistung besteht in der Herstellung der temporären provisorischen Umfahrungsstrecke BU Röhmsee mit Unterquerung der 4-streifigen Bundesstraße B313 einschließlich Verlegung der westlich bis nordwestlich des Baufeldes vorhandenen Wirtschaftswegverbindung in Richtung Westen. Die bereits vorhandene Wegeverbindung unter der B 313 hindurch wird im Zuge der Herstellung des Provisoriums ertüchtigt. Durch die provisorische Verkehrsführung kann die Unterquerung der B313 im Zeitraum des Provisoriums für den lokalen Verkehr nicht genutzt werden.
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Die zweite Teilleistung besteht aus der Herstellung der Umleitungsstrecke für den lokalen Verkehr. Diese Umleitungsstrecke befindet sich südlich der Querung der B313 und verläuft teilweise durch die Ortslage Unterensingen (Bereich Bettwiesenhalle und Muttelweg).
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Die Lage der Baufelder ist den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Die Baufelder liegen in unmittelbarer Nähe zur BAB A8 und zur B 313. Es ist daher mit Gegenständen zurechnen, die aus dem laufenden Straßenverkehr in die Baustellenbereiche eindringen können (insbesondere aus dem Winterdienst). Erforderliche Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
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Die Erdarbeiten zur Herstellung der Fahrbahnen einschließlich der Herstellung der Entwässerung (Leitungsverlegungen) sowie die Herstellung der neuen Fahrbahnflächen mit Asphalt sind Bestandteil der Ausschreibung ebenso wie der Aufbau, Vorhaltung und Wartung der Verkehrssicherungseinrichtungen gemäß Planunterlagen des AG.
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Beide Baufelder befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III. Demzufolge ist bei der Bauausführung besondere Vorsicht geboten. Die behördlichen Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten sind durch den ANBau und ggf. seiner Nachunternehmer zwingend einzuhalten.
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Die vom AN eingesetzten Baustoffe sind rechtzeitig vor Einbau dem Sachverständigen Wasserwirtschaft (SVWW) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der SVWW ist für die vorgenannten Prüfaufträge vertraglich vom AG gebunden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Zusätzliche Informationen:
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen (BWB) Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) unter „Leistungserbringung durch präqualifizierte Unternehmen“ zu entnehmen:
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Anlage 1: Allgemeine Erd- und Tiefbau:
— Erdbauwerke,
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau und
— Kabelverlegung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=NGIlIu18%252bTA%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 078-188221 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee
Gesamtwert des Auftrags: 1738164.1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 156-386160
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 078-188221
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm.
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Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500 m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baumaßnahme Herstellen der provisorischen Umfahrungsstrecke Betriebsumfahrt Röhmsee mit 2 Teilleistungen. Die erste Teilleistung besteht in der Herstellung der temporären provisorischen Umfahrungsstrecke BU Röhmsee mit Unterquerung der vier-streifigen Bundesstraße B313 einschließlich Verlegung der westlich bis nordwestlich des Baufeldes vorhandenen Wirtschaftswegverbindung in Richtung Westen. Die bereits vorhandene Wegeverbindung unter der B 313 hindurch wird im Zuge der Herstellung des Provisoriums ertüchtigt. Durch die provisorische Verkehrsführung kann die Unterquerung der B313 im Zeitraum des Provisoriums für den lokalen Verkehr nicht genutzt werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-12 📅
Name: WOLFF & MÜLLER Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Bahnhof 45-47
Postort: Waldenburg
Postleitzahl: 74638
Land: Deutschland 🇩🇪
Hohenlohekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1738164.1 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 156-386160 (2019-08-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 078-188221
Gesamtwert des Auftrags: 1738164.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
Fax: +49 69-265-21939 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-20 📅
Datum des Beginns: 2019-08-02 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 057-135229
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 156-386160
ABl. S-Ausgabe: 57

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, BU Röhmsee, 19FEI37741
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingenund Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm.
Mehr anzeigen
Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisoriumerrichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-11 📅
Name: Wolf & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG
Postanschrift: Am Bahnhof 45 - 47
Land: Baden-Württemberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1738164.10 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Internetadresse: www.deutschebahn.com 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 057-135229 (2020-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1738164.10 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 057-135230

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Quelle: OJS 2020/S 057-135230 (2020-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1738164.10 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-147365
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 –Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-147365 (2020-03-24)