Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis über d. Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung d. Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- o. Handelsregister u. ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Siehe hierzu auch Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
Ist der Bewerber eine jur. Prs., ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass d. verantwortliche Berufsangehörige d. an die natürl. Prs. gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber o. verantwortll. Berufsangehörige jur. Prs., die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU o. eines Vertragsstaates d. Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann:
a) wenn sie sich dauerhaft im BRD niedergelassen haben u. berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen dts. Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geändert durch die RL 2013/55/EU) zu tragen o.;
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind u. ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Nachweis d. beruflichen Befähigung gem. Nr. 2.1 d. Bekanntmachung;
2) Nachweis d. Eintragung in ein Berufsregister: Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Nachweis wie folgt:
––Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem.§ 65 SächsBO durch:
— Nachweis d. Eintragung in die Architektenkammer oder
— Nachweis d. Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigte Ingenieure.
––Nachweis d. Eintragung in der Ingenieurkammer (als Beratender Ingenieur).
3) Nachweis d. Eintragung in eine in Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
Weitere Angaben/Erklärungen:
E1) Angaben zur Identität des Bieters (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.);
E2) Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen u. ob er selbst bzw. ein nach Satzung o. Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
– gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 o. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
– gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz o.
– gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Monaten o. einer Geldstrafe v. mehr als 90 Tagessätzen o. einer Geldbuße v. mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
E3) Bei Unterauftragnehmer gem. §36 VgV Bezeichnung d. betroffenen Leistungen (Art, Umfang) u. Name d. anderen Unternehmens (Formblatt 934-AI EU) sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 935-AI EU);
E4) Bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV
Angabe von Name u. der in Anspruch genommen Kapazität des anderen Unternehmens sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit gesamtschuldnerischer Haftung (Formblatt 935-AI EU);
E5) Bei Bietergemeinschaft (BG):
Neben Einzelunternehmen sind auch BG zugelassen. Zusätzl. siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt 934-AI den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit d. Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung d. Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird o. Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.