Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis d. Berufl. Befähigung: Der Nachweis ü. d. Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung d. Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- o. Handelsregister u./o. ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Siehe Nr. III.2.1 Auftragsbekanntmachung. Ist d. Bewerber eine jur. Prs., ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung d. Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass d. verantwortl. Berufsangehörige d. an d. natürl. Prs. gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber o. verantwortl. Berufsangehörige jur. Prs., die die entspr. Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates d. EU o. eines Vertragsstaates d. Abkommens über den Europ. Wirtschaftsraum tragen, erfüllen d. fachl. Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben u. berechtigt sind, d. dt Berufsbez. nach den einschlägigen dt. Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch d. RL 2013/55/EU) zu tragen o. b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind u. ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
2) Nachweis d. Eintragung in ein Berufsregister: Angabe v. Register, Zeitpunkt d. Eintragung, Nr. u. Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis d. Bauvorlageberechtigung n. §65 SächsBO u. d. berufl. Befähigung d. Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbes. der für die Dienstleistung verantwortl. Prs. durch Nachweis d. Berechtigung zur Führung einer Berufsbez. als Architekt.
3) Nachweis d. Eintragung in eine in Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe v. Register, Zeitpunkt d. Eintragung, Nr. u. Vorlage HR-Auszug.
Weitere Angaben/Erklärungen:
E1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.);
E2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen u. ob er selbst bzw. ein nach Satzung o. Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArgB o.
— gem. §21 Abs.1 AEntG o.
— gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Monaten o. einer Geldstrafe v. mehr als 90 Tagessätzen o. einer Geldbuße v. mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung n. §125 GWB.
E3) Erklärung, ob d. Unternehmen zur Erfüllung d. Eignungskriterien d. Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Hierzu Angabe v. Name u. d. in Anspruch genommen Kapazität d. anderen Unternehmens (Formblatt) u. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ mit gesamtschuldnerischer Haftung (Formblatt).
E4) Erklärung, ob d. Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege d. Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe gem. §36 VgV)
Hierzu Bezeichnung d. betroffenen Leistungen (Art, Umfang) u. Name d. anderen Unternehmens im „Verzeichnis d. Leistungen/Kapazitäten andere Unternehmen“ (Formblatt) u. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt)
E5) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzl. siehe Nr. VI.3) Ziff. 6 Auftragsbekanntmachung. Rechtsform v. BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollm. Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch ü. d. Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollm. Vertreter benennen. Hierzu liegt d. Formblatt „Erklärung d. Bewerbergemeinschaft“ den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit d. Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe d. Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbewerber d. Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftl. Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch d. Veränderung d. Wettbewerb wesentl. beeinträchtig wird o. Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.