Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen (NL) eines Büros. Mehrfachbew. von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher NL eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Nachweis Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds gem. Pkt. III.1.1);
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestref. A gem. Pkt. III.1.3);
17) Mindestref. B gem. Pkt. III.1.3);
18) Ausbildungsnachweise PL/ stellv. PL/OÜ gem. Pkt. III.1.3);
19) Berufserfahrung PL/stellvertr. PL/OÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien:
Zu IV.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %; davon:
Referenzen, Gewichtung 70 %, davon:
1) Mindestref. A: Objektplanungsleistungen (OPL für den Neubau oder die Erweiterung eines Gebäudes; 30 %; davon:
1.1) erbrachte Leistungsphasen (Lph) 12 %;
1.2) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto; 10 %;
1.3) Gebäude befindet sich in einem denkmalgeschützten Kontext, 8 %.
2) Mindestref. B: OPL für den Neubau eines Gebäudes mit öffentlicher Nutzung; 30 %;davon:
2.1) erbrachte Lph 12 %;
2.2) BWK (KG 300+400) in EUR brutto; 10 %;
2.3) Referenz ist eine Versammlungsstätte gem. VStättV/VStättVO, 8 %.
3) Zusätzliche Referenzen für die OPL C – F, 24 %, davon:
3.1) Ref. C: Erfahrung OPL für Halle (Mehrzweckhalle, Sporthalle, Reithalle oder vergleichbares), 10 %;
3.2) Ref. D: Erfahrung OPL für denkmalgeschütztes Gebäude (Einzeldenkmal) oder ein Gebäude im denkmalgeschützten Kontext, 5 %;
3.3) Ref. E: Erfahrung OPL für Tribüne, 5 %;
3.4) Ref. F: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung eines Gebäudes, 4 %.
4) Qualifikation Projektteam, Gesamtgewichtung 16 %, davon:
4.1) Berufserfahrung vorgesehener PL; Wichtung 6 %;
4.2) Persönliche Ref. PL in vergleichbarer Funktion (PL o. stellv. PL); 10 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.