Sachversicherung Stadt Dachau

Große Kreisstadt Dachau

Gebäude- und Inhaltsversicherung für sämtliche Objekte, Gebäude und Betriebsstätten der Stadt Dachau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-12 Auftragsbekanntmachung
2019-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaden- oder Verlustversicherungen
Kurze Beschreibung:
Gebäude- und Inhaltsversicherung für sämtliche Objekte, Gebäude und Betriebsstätten der Stadt Dachau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaden- oder Verlustversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dachau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Postleitzahl: 85221
Postort: Dachau
Kontakt
Internetadresse: http://www.dachau.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dachau.de 📧
Telefon: +49 813175-335 📞
Fax: +49 81317544982 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159963 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-122210
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäude- und Inhaltsversicherung für Objekte, Gebäude und Betriebsstätten der Stadt Dachau verschiedener Nutzungsarten (z. B. Rathaus, Schulgebäude, Turnhallen, Kindertagesstätten, Wohngebäude, Geschäftsgebäude, Betriebsgebäude, Feuerwehrhaus, Toilettengebäude etc.) und mit verschiedenen Inhalten (z. B. gesamte Einrichtung mit Zubehör und Vorräten, Bücher).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dachau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Teilnehmer an diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 8ff., 61ff., 67ff des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in den ausgeschriebenen Sparten verfügen. Angebote von Versicherungsvermittlern werden nur unter Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Versicherers zugelassen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.dachau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159963 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 053-122210 (2019-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 053 - 122210
Gesamtwert des Auftrags: 88 048 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 121-296967
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 053-122210
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäude- und Inhaltsversicherung für Objekte, Gebäude und Betriebsstätten der Stadt Dachau verschiedener Nutzungsarten (z. B. Rathaus, Schulgebäude, Turnhallen, Kindertagesstätten, Wohngebäude, Geschäftsgebäude, Betriebsgebäude, Feuerwehrhaus, Toilettengebäude etc.) mit verschiedenen Inhalten (z. B. gesamte Einrichtung mit Zubehör und Vorräten, Bücher).
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergänzungen zum Bedingungsumfang
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5 %
Preis (Gewichtung): 80 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-07 📅
Name: BüchnerBarella Versicherungsdienst GmbH
Postanschrift: Eurener Straße 196-198
Postort: Trier
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland 🇩🇪
Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 88 048 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiilianstraße 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 8921762847 📞
Fax: +49 8921762411 📠
Quelle: OJS 2019/S 121-296967 (2019-06-24)