Beschreibung der Beschaffung
a) Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen (Brandmelde-, Hausalarm- und Evakuierungsanlagen) sind nach der Prüfverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz PrüfVO-NRW, von einem staatlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen.
Die hierfür erforderlichen Arbeiten sollen ab dem 1.1.2020 neu vergeben werden;
b) Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadtverwaltung Essen im Stadtgebiet Essen so wie in der PrüfVO NRW vorgesehen. Dazu gehören z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Versammlungsstätten, etc. Die Vergabe ist in 4 Lose aufgeteilt. Die Lose für die Sachverständigenabnahme sind folgendermaßen aufgeteilt:
— Los 1 beinhaltet die Prüfungen in den Stadtbezirken I und V,
— Los 2 in den Stadtbezirken III und IV,
— Los 3 in den Stadtbezirken II, VIII und IX,
— und Los 4 in den Stadtbezirken VI und VII.
Eine Übersicht der Stadtbezirk ist den Vergabeunterlagen im Register sonstiges beigefügt.
Es kann auf alle Lose geboten werden. Es werden jedoch nur max. 2 Lose pro Bieter beauftragt.
Loslimitierung
c) Bei den vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre.
Bei Brandmelde-und Hausalarmanlagen sind die Fabrikate Esser 8 000/Esser IQ8/Siemens- Sigmasys/Siemens-Sinteso/Siemens-Algorex/Hertec-Penta und effeff; bei den Evakuierungsanlagen die Fabrikate K + H/TOA/Simax/Variodyn und Böhnert im Einsatz;
d) Alle Evakuierungsanlagen wurden nach VDE 0828 geplant und gebaut;
e) Der technische Zustand der Anlagen ist nach vorliegenden Informationen einwandfrei.
Technische Unterlagen liegen teilweise nicht vor. Die Ausführung der Anlagen hinsichtlich Schutzumfang entspricht den z. Zt. der Erstellung gültigen Standards und Normen;
f) Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährleistet sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten;
g) Zwingende Eignungsvoraussetzung:
Die Prüfungen sind nur von einem staatlich anerkannten Prüfsachverständigen für BMA/ENS/SAA durchzuführen. Eine Prüfung durch Sachkundige ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer hat die staatliche Anerkennung zum Prüfsachverständigen nach PrüfVO NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Qualifikationen der Mitarbeiter, die eingesetzt werden, sind genauso schriftlich nachzuweisen;
h) Einschlägige Erfahrungen im Rahmen der Sachverständigenprüfung werden vorausgesetzt. Sie sind mit mindestens 3 aktuellen Referenzen (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer), die nach Art und Umfang mit dem Ausschreibungstext vergleichbar sind und deren Betreuung nicht länger als 3 Jahre
Zurückliegt, nachzuweisen;
i) Mit Angebotsabgabe ist ein Musterprüfbericht vorzulegen, bitte hierzu auch den Punkt „Prüfberichte“ in diesen Vorbemerkungen beachten;
j) Der Vertrag läuft über 12 Monate: Laufzeit: vom 1.1.2020 bis 31.12.2020.
Wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird verlängert sich dieser automatisch um ein Jahr zu den angebotenen Einheitspreisen. Der Vertrag kann maximal 2 -mal verlängert werden.
Spätestens nach 36 Monaten endet die Vereinbarung, eine gesonderte Kündigung ist dann nicht erforderlich. Die Leistungen werden erneut ausgeschrieben.
Hinweis: Die in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen entsprechen der gesamten Laufzeit von 36 Monaten. Siehe auch die Tabelle in dem Leistungsverzeichnis.
Weitere Informationen sind dem Vergabeunterlagen zu entnehmen.