Beschreibung der Beschaffung
Erbracht werden Sachverständigendienstleistungen, die unter das Bergrecht fallen. Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer formulierten Fragestellungen können neben den übertägigen Aspekten des konventionellen Bergbaus auch die Themen Rohrleitungen, Bodenschätze und Untergrundspeicherung/Endlagerung beinhalten. Sie umfassen somit Unternehmen des Erdöl-/Erdgas- und Speicherbergbaus, des Kali- /Salzbergbaus, des Braunkohlebergbaus und der Steine-/Erden-Industrie.
Nachstehend ist der grundsätzliche Umfang der Sachverständigenleistungen aufgeführt:
1. Die Begutachtung und Prüfung von Maßnahmen der jeweiligen Antragstellerin / Betreiberin zur Erfüllung von Nebenbestimmungen und Hinweisen aus der Zulassung von Betriebsplänen/Planfeststellungen.
2. Die Durchführung von regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen an Schachtförderanlagen bzw. die Beurteilung der Prüfergebnisse.
3. Die Begutachtung und begleitende Kontrolle von Änderungsvorhaben an Anlagenkomponenten oder einer Gesamtanlage bzw. deren Betriebsweise sowie von Änderungen der für die Anlage und ihren Betrieb maßgeblichen Unterlagen.
4. Die Durchführung von Betriebsinspektionen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Hierzu sind von Auftragnehmer lnspektionsberichte zu erstellen, aus denen der Umfang der Inspektion sowie das Ergebnis einschließlich der Mängel und der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel erkennbar sind.
5. Die Durchführung von Prüfungen an Rohrfernleitungen, Gashochdruckleitungen und bergbaulich betrieblichen Leitungen. Hierunter fallen auch Tätigkeiten im Rahmen der Eignungsfeststellung für Feldleitungen.
6. Beurteilung zur Freigabe des Einbaus von Abfällen zur Verwertung im Rahmen der Rekultivierung von Kali-Abraum-Halden.
7. Beurteilung von Emissionen aus Verbrennungsanlagen wie Fackeln in Erdölbetrieben (BImSch).
8. Die Durchführung von außerordentlichen Prüfungen, wie beispielsweise Dokumentenprüfungen oder Vor-Ort-Prüfungen. Dies schließt auch die Überprüfung bzw. Kontrolle technischer Gerätschaften mit ein. Derartige Prüfungen sind nur in Abstimmung und auf Aufforderung mit/durch den Auftraggeber durchzuführen.
9. Die Durchführung von Messungen im Rahmen von Boden- und Bodenluftuntersuchungen.
10. Die Bewertung von besonderen Vorkommnissen und die Analyse von betrieblichen Ereignissen nach Aufforderung durch den Auftraggeber.
11. Die Dokumentation der Prüfergebnisse in Form von z. B. Prüfberichten, Prüfbescheinigungen, Stellungnahmen und Gutachten. Je nach Aufgabenstellung ist hierbei auch die betreiberseitige Dokumentation zu Betriebsereignissen, Schadensfällen und Unfällen zu berücksichtigen.
12. Die Unterstützung des Auftraggebers bei der Überprüfung bestehender Rundverfügungen im Hinblick auf notwendige Aktualisierungen.
13. Die Erläuterung der Sachverständigkeit und von deren Ergebnissen gegenüber Dritten und vor Gericht.
14. Die Teilnahme an Besprechungen in Abstimmung und auf Aufforderung mit/durch den Auftraggeber.