Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) u. der VO über die ausführung des Aufnahmegesetzes in den jeweiligen Fassungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Salzlandkreis, Gesonderte Beratung u. Betreuung, Bernburg/S.-Schönebeck, Calbe/S.
127/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) u. der VO über die ausführung des...”
Kurze Beschreibung
Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) u. der VO über die ausführung des Aufnahmegesetzes in den jeweiligen Fassungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzlandkreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Salzlandkreis beabsichtigt, Personen nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 AufnG’98 die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer gesonderten Beratung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Salzlandkreis beabsichtigt, Personen nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 AufnG’98 die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer gesonderten Beratung und Betreuung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften anzubieten. Leistungsgegenstand sind Maßnahmen zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 2 Satz 3 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.2.2 Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 AufnG) den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland erleichtern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag kann um 1 Jahr verlängert werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 184-448484
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 235-576230 (2019-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) u. der VO über die ausführung des...”
Kurze Beschreibung
Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) u. der VO über die ausführung des Aufnahmegesetzes in den jeweiligen Fassungen
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Salzlandkreis beabsichtigt, Personen nach Artikel 1 § 1 Abs.1 Satz 1 AufnG’98 die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer gesonderten Beratung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Salzlandkreis beabsichtigt, Personen nach Artikel 1 § 1 Abs.1 Satz 1 AufnG’98 die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer gesonderten Beratung und Betreuung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften anzubieten. Leistungsgegenstand sind Maßnahmen zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 2 Satz 3 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. 2.2 Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 AufnG) den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland erleichtern.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 235-576230
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Salzlandkreis, Gesonderte Beratung u. Betreuung, Bernburg/S.-Schönebeck, Calbe/S.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: St. Johannis GmbH
Postanschrift: Dr.-John-Rittmeister-Str. 6
Postort: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 347137400📞
E-Mail: sarah.baginski@stejh.de📧
Region: Salzlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Quelle: OJS 2020/S 068-162065 (2020-04-02)