Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sammlung, Transport und Verwertung mit Containerstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Bauhof/2019-001-O”
Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Kurze Beschreibung:
“Sammlung, Transport und Verwertung mit Containerstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Landshut.”
Die Sammlung von PPK im Holsystem erfolgt nach dem beiliegenden verbindlichen Tourenplan über die im Eigentum der Stadt befindlichen Behälter bei den Haushaltungen. Hier stehen 2019 folgende Behälter:
— mit 4-wöchiger Abfuhr: 7 225 x 240 l MGB und 443 x 1 100 l MGB,
— mit 2-wöchiger Abfuhr: 213 x 1 100 l MGB Im Bringsystem erfolgt die PPK Sammlung in der Stadt über die 109 PPK Sammelstellen als stationäre Abfallsammlung mit
— 254 Depot-/Iglucontainer,
— 16 Abrollcontainer,
— 2 Unterflursystemen.
Der Unternehmer wickelt die Sammlung im Bringsystem eigenverantwortlich und bedarfsgerecht ab, damit keine Überfüllungen an den Sammelstellen vorkommen. Die anschließende Transportleistung in beiden PPK Sammelsystemen erfolgt nach Leerung der Sammelbehälter (MGB bzw. Depotcontainer/Iglus + ARC) im Bedarfsfall zu einem genehmigten Zwischenlager bzw. direkt zu einer stofflichen Verwertungsanlage. Sofern notwendig: erfolgt die gesetzeskonforme Sortierung der gesammelten PPK. Mengenerfassung durch Verwiegung der Gesamtmenge je Sammeltour oder ARC, der Verwertungsmengen an PPK auf einer geeichten Waage. Ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung der angenommenen PPK, unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt. Eigenverantwortliche Abwicklung einer gesetzeskonformen Dokumentation gegenüber allen Behörden (insbesondere gegenüber dem BAB) nach den gültigen gesetzlichen Grundlagen und nach der Vorgabe der BAB je Sammeltour/ARC. Bereitstellung eines ausreichend qualifizierten und geschulten Personals nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei der Sammlung und der Verwertung der PPK. Die Stadt stellt alle vorgegebenen PPK Container – Sammelstellen des Bringsystems dem Unternehmer kostenfrei zur Verfügung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nähe zur Betriebsstätte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis der Verwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Beschwerde-/Reklamationsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mitarbeiterqualifikation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bezahlung des Sammelteams
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es ist eine verlängerte Vertragslaufzeit bis max. 30.6.2026 möglich.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“– Der Gesamtumsatz des Unternehmens und der Umsatz in den der Verwertung von PPK in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2016 bis 2018;
– Nachweis,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
– Der Gesamtumsatz des Unternehmens und der Umsatz in den der Verwertung von PPK in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2016 bis 2018;
– Nachweis, dass keine der im Vertrag genannten Ausschlussgründe zutreffen (z. B. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlung, unzutreffende Erklärung) – eine Eigenerklärung gemäß der Anlage ist möglich.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren bei mindestens einem kommunalen Auftraggeber mit Belegung durch eine Referenzliste PPK-Verwertung;
— Nennung von mindestens 1 Mitarbeiter des Unternehmers mit mindestens 3 Jahren nachweislicher Erfahrung in der Rubrik PPK-Verwertung;
— Nachweise und Angaben über den geforderten Versicherungsschutz zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung inkl. Angabe der versicherten Schadensarten (Personen-, Vermögens- und Sachschäden), den Umfang der Deckung und der jeweiligen Versicherungssummen;
— gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat nach EfbV und § 56 KrWG;
— Nachweis/Anlagengenehmigung über den angebotenen und gesetzeskonformen Verwertungsweg(e) der stofflichen Verwertung der gesammelten PPK Fraktionen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-10
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-10
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, die Anwesenheit von Bietern ist nicht erlaubt.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 213-523357 (2019-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 797 898 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Sammlung von PPK im Holsystem erfolgt nach dem beiliegenden verbindlichen Tourenplan über die im Eigentum der Stadt befindlichen Behälter bei den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Sammlung von PPK im Holsystem erfolgt nach dem beiliegenden verbindlichen Tourenplan über die im Eigentum der Stadt befindlichen Behälter bei den Haushaltungen. Hier stehen 2019 folgende Behälter:
— mit 4-wöchiger Abfuhr: 7 225 x 240 l MGB und 443 x 1 100 l MGB;
— mit 2-wöchiger Abfuhr: 213 x 1 100 l MGB Im Bringsystem erfolgt die PPK Sammlung in der Stadt über die 109 PPK Sammelstellen als stationäre Abfallsammlung mit;
— 254 Depot-/Iglucontainer;
— 16 Abrollcontainer;
– 2 Unterflursystemen.
Der Unternehmer wickelt die Sammlung im Bringsystem eigenverantwortlich und bedarfsgerecht ab, damit keine Überfüllungen an den Sammelstellen vorkommen. Die anschließende Transportleistung in beiden PPK Sammelsystemen erfolgt nach Leerung der Sammelbehälter (MGB bzw. Depotcontainer/Iglus + ARC) im Bedarfsfall zu einem genehmigten Zwischenlager bzw. direkt zu einer stofflichen Verwertungsanlage. Sofern notwendig: erfolgt die gesetzeskonforme Sortierung der gesammelten PPK. Mengenerfassung durch Verwiegung der Gesamtmenge je Sammeltour oder ARC, der Verwertungsmengen an PPK auf einer geeichten Waage. Ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung der angenommenen PPK, unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt. Eigenverantwortliche Abwicklung einer gesetzeskonformen Dokumentation gegenüber allen Behörden (insbesondere gegenüber dem BAB) nach den gültigen gesetzlichen Grundlagen und nach der Vorgabe der BAB je Sammeltour/ARC. Bereitstellung eines ausreichend qualifizierten und geschulten Personals nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei der Sammlung und der Verwertung der PPK. Die Stadt stellt alle vorgegebenen PPK Container – Sammelstellen des Bringsystems dem Unternehmer kostenfrei zur Verfügung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 213-523357
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 797 898 💰