Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt im Landkreis Limburg-Weilburg

AWB AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg

Auftragsgegenstand ist die Auftragsannahme, Sammlung und Beförderung der leistungsgegenständlichen Abfallfraktionen Sperrmüll sowie Grün- bzw. Gehölzschnitt. Nähere Beschreibung siehe II. 2.4
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport.de/E74388152 erhältlich.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung.
Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-27 Auftragsbekanntmachung
2019-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 126-2019
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Auftragsannahme, Sammlung und Beförderung der leistungsgegenständlichen Abfallfraktionen Sperrmüll sowie Grün- bzw. Gehölzschnitt. Nähere Beschreibung siehe II. 2.4 Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport.de/E74388152 erhältlich. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung. Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWB AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg
Postanschrift: Niederstein Süd
Postleitzahl: 65614
Postort: Beselich-Obertiefenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de 🌏
E-Mail: verwaltung.egw@limburg-weilburg.de 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E74388152 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E74388152 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-01 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 124-303166
ABl. S-Ausgabe: 124

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Auftragsannahme, Sammlung und Beförderung der leistungsgegenständlichen Abfallfraktionen Sperrmüll sowie Grün- bzw. Gehölzschnitt. Nähere Beschreibung siehe II. 2.4
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport.de/E74388152 erhältlich.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung.
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Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt im Landkreis Limburg-Weilburg
Auftragsgegenstand ist die Auftragsannahme, Sammlung und Beförderung der leistungsgegenständlichen Abfallfraktionen Sperrmüll sowie Grün- bzw. Gehölzschnitt. Die durch den AG etablierten Systeme zur Erfassung von Sperrmüll sowie Grün- bzw. Gehölzschnitt zeichnen sich durch eine Trennung in haushaltsnahe Sammlung Holsystem und Selbstanlieferung im Bringsystem aus. Demnach können die Benutzer des Entsorgungssystems im Jahr 1 x 4 m
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.3.2027.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65614 Beselich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zusammen mit dem Angebot hat der Bieter die als Anlage 1 zu Block A enthaltene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) + Ergänzungsformular zur EEE ausgefüllt einzureichen.
Die EEE ist eine Eigenerklärung von Wirtschaftsteilnehmern, die als vorläufiger Nachweis ihrer Eignung dient und Bescheinigungen von Behörden oder Dritten ersetzt. Nach Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU handelt es sich um eine förmliche Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass er sich in keiner Situation befindet, in der Wirtschaftsteilnehmer ausgeschlossen werden oder ausgeschlossen werden können, und dass er die nachfolgend geforderten Eignungskriterien erfüllt. Die mit der EEE geforderten Nachweise sind daher nicht zwingend bereits zusammen mit der EEE einzureichen.
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Vor der Zuschlagserteilung fordert der AG den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen, sofern der Bieter die Unterlagen nicht bereits vorgelegt hat oder der AG bereits im Besitz dieser Unterlagen ist. Im letzteren Fall hat der Bieter in geeigneter Form darzulegen, dass dem AG die Unterlagen bereits vorliegen. Die Frist zur Beibringung bzw. Erklärung beträgt 7 Kalendertage ab Absendung der Aufforderung. Der Tag der Absendung wird bei der Fristermittlung nicht berücksichtigt.
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— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zusammen mit dem Angebot hat der Bieter die als Anlage 1 zu Block A enthaltene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) + Ergänzungsformular zur EEE ausgefüllt einzureichen.
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenene Geschäftsjahren,
— sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, reichen Sie bitte mit dem Angebot folgende Unterlagen ein:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist,
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— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Spezifischer Jahresumsatz,
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich,
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zusammen mit dem Angebot hat der Bieter die als Anlage 1 zu Block A enthaltene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) + Ergänzungsformular zur EEE ausgefüllt einzureichen.
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zur haushaltsnahen Abfuhr der vertragsgegenständlichen Abfälle unter Angabe der Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen, über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.In diesem Zusammenhang wird zunächst ausdrücklich auf die Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Referenzschreiben) verzichtet. Der AG behält sich jedoch vor, einzelne Referenzangaben bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
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— Qualitätssicherungssysteme und Umweltmanagementnormen Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen,
— Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Bescheinigung unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen,
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises.
Der Bieter kann entweder den im Bereich Umweltmanagement benannten Nachweis oder alternativ den im Bereich Qualitätssicherung benannten Nachweis einreichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg — Zentrale Ausschreibungsstelle-
Schiede 43
65549 Limburg

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb des Landkreises
Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg —Zentrale Ausschreibungsstelle-
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E74388152 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Postanschrift: Schiede 43
Postort: Limburg
Postleitzahl: 65549
Telefon: +49 6431/296447 📞
Fax: +49 6431/296127 📠
Land: Limburg-Weilburg 🏙️
Internetadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer, Telefon und Faxnummer usw. sind VI.4.1) zu entnehmen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 124-303166 (2019-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Auftragsannahme, Sammlung und Beförderung der leistungsgegenständlichen Abfallfraktionen Sperrmüll sowie Grün- bzw. Gehölzschnitt. Nähere Beschreibung siehe II. 2.4) Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport.de/E74388152 erhältlich. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung. Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 215-528127
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 124-303166
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Auftragsannahme, Sammlung und Beförderung der leistungsgegenständlichen Abfallfraktionen Sperrmüll sowie Grün- bzw. Gehölzschnitt. Nähere Beschreibung siehe II. 2.4)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: Vobl Abfallentsorgung Reiner Vobl e. K.
Postanschrift: In den Birken2
Postort: Merenberg
Postleitzahl: 35799
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg – Zentrale Ausschreibungsstelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2019/S 215-528127 (2019-11-04)