Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Rheingau-Taunus-Kreis ab 1.1.2021
01 VgV 2019”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen ohne Verwertungsleistungen im Sammelgebiet des EAW (Los 1) und im Sammelgebiet des AVR (Los 2).” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Sammelgebiet des EAW (10 Kommunen, rd. 123 000 Einwohner) einschließlich der Behälteridentifizierung, der Übernahme des Anmeldesystems für Sperrmüll, Altholz und Elektro-Großgeräte, der Durchführung des Behälteränderungsdienstes (inkl. Bestandspflege) sowie der Sammlung und des Transports von Elektro-Großgeräten im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis.
Es werden voraussichtlich folgende Mengen anfallen:
— ca. 12 000 Mg/a Restabfall (14-tägige Leerung),
— ca. 7 900 Mg/a Bioabfall (14-tägige Leerung sowie zusätzliche Sommerleerungen),
— ca. 9 100 Mg/a Altpapier (vierwöchentliche Leerung),
— ca. 4 200 Mg/a Sperrmüll einschließlich Altholz (nach Anmeldung),
— im gesamten Kreisgebiet ca. 850 Mg/a Elektro-Großgeräte (nach Anmeldung).
Auf Basis dieser Werte und unter Berücksichtigung der örtlichen Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsprognose und des Erfassungs- sowie Gebührensystems im Rheingau-Taunus-Kreis wird von einer konstanten Mengenentwicklung in den für das Vergabeverfahren maßgeblichen Zeiträumen für die jeweilige Abfallart ausgegangen (Schwankung +/- 10 %).
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sammelgebiet des AVR
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Sammelgebiet des AVR (7 Kommunen, rd. 64 000 Einwohner) einschließlich der Behälteridentifzierung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Sammelgebiet des AVR (7 Kommunen, rd. 64 000 Einwohner) einschließlich der Behälteridentifzierung, der Übernahme des Anmeldesystems für Sperrmüll und Altholz sowie der Durchführung des Behälteränderungsdienstes (inkl. Bestandspflege).
Es werden voraussichtlich folgende Mengen anfallen:
— ca. 8 750 Mg/a Restabfall (14-tägige Leerung),
— ca. 5 000 Mg/a Bioabfall (14-tägige Leerung sowie zusätzliche Sommerleerungen),
— ca. 4 700 Mg/a Altpapier (vierwöchentliche Leerung),
— ca. 1 000 Mg/a Sperrmüll einschließlich Altholz (nach Anmeldung).
Auf Basis dieser Werte und unter Berücksichtigung der örtlichen Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsprognose und des Erfassungs- sowie Gebührensystems im Rheingau-Taunus-Kreis wird von einer konstanten Mengenentwicklung in den für das Vergabeverfahren maßgeblichen Zeiträumen für die jeweilige Abfallart ausgegangen (Schwankung +/- 10 %).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche,
— Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer sowie den dazugehörigen Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise formell und inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2Satz 1 VgV.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8Satz 4 VgV,
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV,
— Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
— Bescheinigung der zuständigen Behörde über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 48 Abs. 5 VgV),
— Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Die Umwelthaftpflichtversicherung ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe abzuschließen. Der Bieter auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leitungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen,
— Qualifizierte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme.
Hinweis:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV,
— Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Angabe von mindestens 2 Referenzen über die für die angebotene besondere Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers, 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Sofern der Bieter noch nicht oder über nicht hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Er kann auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten dann die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind, es sei denn, die Fachkunde ergibt sich aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags (ggf. Sammeln, Umladen, Beförderung, Lagern der jeweiligen Abfallfraktion) oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung,
— Benennung der vom Bieter eingesetzten Projektleiter und vorgesehenen Vertretungen,
— Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen (gesondert je Los) mit der inhaltlichen Beschreibung der angebotenen Leistung einschließlich folgender Angaben: Beschreibung der Organisation der Sammlung und des Transports von Rest- und Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und Altholz sowie Elektro-Großgeräten (Elektro-Großgeräte nur Los 1), Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik für die einzelnen Sammel- und Transportfraktionen, Beschreibung der elektronischen Leerungsidentifikation/Behälterverwaltung).
Hinweis:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— es sind Mindestanforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzuhalten (Eigenerklärungen des Bieters als Formulare im Anhang...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— es sind Mindestanforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzuhalten (Eigenerklärungen des Bieters als Formulare im Anhang des Angebotsschreibens enthalten),
— die für den Transport eingesetzten Transportfahrzeuge müssen mindestens Euro-Norm 6 erfüllen. Dies muss der Bieter im Angebotsschreiben zusichern.
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist eine Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben...”
— bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann,
— für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung),
— die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird,
— die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen,
— bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen,
— mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
—— Angebotsschreiben mit Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
— die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) zu erfolgen,
— die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der Ausschreibungsplattform der HAD veröffentlicht,
— sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bieteranfragen neu einstellt, erfolgt über die Vergabeplattform eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
[…]
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist (§ 182 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2019/S 152-375175 (2019-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-03) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Sammelgebiet des EAW (10 Kommunen, rd. 123 000 Einwohner) einschließlich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Sammelgebiet des EAW (10 Kommunen, rd. 123 000 Einwohner) einschließlich der Behälteridentifizierung, der Übernahme des Anmeldesystems für Sperrmüll, Altholz und Elektro-Großgeräte, der Durchführung des Behälteränderungsdienstes (inkl. Bestandspflege) sowie der Sammlung und des Transports von Elektro-Großgeräten im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis. Es werden voraussichtlich folgende Mengen anfallen:
— ca. 12 000 Mg/a Restabfall (14-tägige Leerung);
— ca. 7 900 Mg/a Bioabfall (14-tägige Leerung sowie zusätzliche Sommerleerungen);
— ca. 9 100 Mg/a Altpapier (vierwöchentliche Leerung);
— ca. 4 200 Mg/a Sperrmüll einschließlich Altholz (nach Anmeldung);
— im gesamten Kreisgebiet ca. 850 Mg/a Elektro-Großgeräte (nach Anmeldung).
Auf Basis dieser Werte und unter Berücksichtigung der örtlichen Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsprognose und des Erfassungs- sowie Gebührensystems im Rheingau-Taunus-Kreis wird von einer konstanten Mengenentwicklung in den für das Vergabeverfahren maßgeblichen Zeiträumen für die jeweilige Abfallart ausgegangen (Schwankung +/- 10 %).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Sammelgebiet des AVR (7 Kommunen, rd. 64 000 Einwohner) einschließlich der Behälteridentifzierung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Sammelgebiet des AVR (7 Kommunen, rd. 64 000 Einwohner) einschließlich der Behälteridentifzierung, der Übernahme des Anmeldesystems für Sperrmüll und Altholz sowie der Durchführung des Behälteränderungsdienstes (inkl. Bestandspflege). Es werden voraussichtlich folgende Mengen anfallen:
— ca. 8 750 Mg/a Restabfall (14-tägige Leerung);
— ca. 5 000 Mg/a Bioabfall (14-tägige Leerung sowie zusätzliche Sommerleerungen);
— ca. 4 700 Mg/a Altpapier (vierwöchentliche Leerung);
— ca. 1 000 Mg/a Sperrmüll einschließlich Altholz (nach Anmeldung).
Auf Basis dieser Werte und unter Berücksichtigung der örtlichen Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsprognose und des Erfassungs- sowie Gebührensystems im Rheingau-Taunus-Kreis wird von einer konstanten Mengenentwicklung in den für das Vergabeverfahren maßgeblichen Zeiträumen für die jeweilige Abfallart ausgegangen (Schwankung +/- 10 %).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 152-375175
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sammelgebiet des EAW
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt