Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge: Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v. H.
— Angabe zu Unterkriterien. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, festangestellte u. mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v. H.
— Bewertung: jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre . Unterkriterium Personalstruktur ≥ 2 Personen = 3 Punkte < 2 Personen = 0 P., Ausschluss. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu Referenzen vergleichbarer Leistungen. Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen
— Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen, je Wertungskriterium (WK) 1-3: WK Büro/Unternehmen 5 v. H. WK Projektleiter 5 v. H. WK Bauleiter 5 v. H.
— Bewertung Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen), des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen: ≥ 3 Referenzen je WK = 3 Punkte = 2 Referenzen je WK = 2 Punkte = 1 Referenz je WK = 1 Punkt < 1 Referenz je WK = Ausschluss
— Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
— Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen . Unterkriterium Qualität der Referenzen . Wichtung Qualität der Referenzen Wertungskriterium 1-3 Büro/Unternehmen je 5 v. H. WK 1-3 Projektleiter je 5 v.H. WK 1-3 Bauleiter je 5 v.H.
— Für Büro/Unternehmen/für Projektleiter/Bauleiter jeweils: Wertungskriterium 1: Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, Sanierung Sanitärbereiche (z. B. in Gebäuden mit Publikumsverkehr), mind. 50.000 EUR Baukosten KG 400 (brutto).
— A. Sanierung eines Gebäudes, Sanierung Sanitärbereiche in Gebäuden mit Publikumsverkehr = 3 Punkte Sanierung eines Gebäudes, Sanierung Sanitärbereiche = 2 P. Sanierung eines Gebäudes = 1 P.
— B. ≥ 100 000 EUR Baukosten KG 400 brutto = 3 Punkte ≥ 75 000 EUR u. < 100 000 EUR = 2 P. ≥ 50 000 EUR u. < 75 000 EUR = 1 P. < 50 000 EUR = 0 P., keine Wertung. Wertungskriterium 2: Erfahrungen in Planung und Realisierung mit vergleichbaren Anforderungen, Außenbeleuchtung u. Beleuchtung Fluchtwegebereiche, mind. 25 000 EUR Baukosten 400 (brutto). A. Außenbeleuchtung, Flutlicht, Fluchtwegebereiche = 3 Punkte Außenbeleuchtung, Fluchtwegebereiche = 2 P. Außenbeleuchtung = 1 P.
— B. ≥ 100 000 EUR Baukosten KG 400 brutto = 3 Punkte ≥ 75 000 EUR u. < 100 000 EUR = 2 P. ≥ 25 000 EUR u. < 75 000 EUR = 1 P. < 25 000 EUR = 0 P., keine Wertung . Wertungskriterium 3: Erfahrungen in Planung und Realisierung mit vergleichbaren Anforderungen, Beschallungsanlage, Übertragungsnetze, Gefahrenmeldeanlage- u. Alarmanlagen, mind. 15 000 EUR Baukosten KG 400 (brutto)
— A. Planungsleistungen zu folgenden Bereichen: Beschallungsanlage, Übertragungsnetze, Zeitdienstanlage, Fernseh- u. Antennenanlage, Gefahrenmeldeanlage- und Alarmanlagen = 3 Punkte Planungsleistungen zu 2-4 der o.g. Bereiche = 2 P. Planungsleistungen zu 1-2 der o. g. Bereiche = 1 P.
— B. ≥ 30 000 € Baukosten KG 400 brutto = 3 Punkte ≥ 22 500 EUR u. < 30 000 EUR = 2 P. ≥ 15 000 EUR u. < 22 500 EUR = 1 P. < 15 000 EUR = 0 P., keine Wertung
— Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
— Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität): Das Gesamtergebnis der Prüfung (Qualität) der Referenzen wird je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
— Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.