Der Auftraggeber beabsichtigt den Umbau/die Sanierung für das im Jahr 1976 errichtete und seitdem weder modernisierte noch sanierte Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg mit Ortsverwaltung und den weiteren Bestandteilen wie Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum, Seniorentreff sowie Transportzentrum. Zudem soll auch eine Kindertagesstätte errichtet werden. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Fachplanung Technische Ausrüstung wurden bereits erbracht. Ein Antrag auf Baugenehmigung wurde eingereicht. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind daher die Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 4,5 und 6 der Technischen Ausrüstung (KGR 440, 450, 460 DIN 276 in der Fassung 2008).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Mainz-Lerchenberg-2019-4-Fachplanung Technische Ausrüstung (4,5,6)
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Umbau/die Sanierung für das im Jahr 1976 errichtete und seitdem weder modernisierte noch sanierte Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg mit Ortsverwaltung und den weiteren Bestandteilen wie Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum, Seniorentreff sowie Transportzentrum. Zudem soll auch eine Kindertagesstätte errichtet werden.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Fachplanung Technische Ausrüstung wurden bereits erbracht. Ein Antrag auf Baugenehmigung wurde eingereicht.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind daher die Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 4,5 und 6 der Technischen Ausrüstung (KGR 440, 450, 460 DIN 276 in der Fassung 2008).
Der Auftraggeber beabsichtigt den Umbau/die Sanierung für das im Jahr 1976 errichtete und seitdem weder modernisierte noch sanierte Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg mit Ortsverwaltung und den weiteren Bestandteilen wie Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum, Seniorentreff sowie Transportzentrum. Zudem soll auch eine Kindertagesstätte errichtet werden.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Fachplanung Technische Ausrüstung wurden bereits erbracht. Ein Antrag auf Baugenehmigung wurde eingereicht.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind daher die Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 4,5 und 6 der Technischen Ausrüstung (KGR 440, 450, 460 DIN 276 in der Fassung 2008).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftraggeber beabsichtigt den Umbau/die Sanierung für das im Jahr 1976 errichtete und seitdem weder modernisierte noch sanierte Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg mit Ortsverwaltung und den weiteren Bestandteilen wie Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum, Seniorentreff sowie Transportzentrum. Zudem soll auch eine Kindertagesstätte errichtet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Umbau/die Sanierung für das im Jahr 1976 errichtete und seitdem weder modernisierte noch sanierte Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg mit Ortsverwaltung und den weiteren Bestandteilen wie Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum, Seniorentreff sowie Transportzentrum. Zudem soll auch eine Kindertagesstätte errichtet werden.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Fachplanung Technische Ausrüstung wurden bereits erbracht. Ein Antrag auf Baugenehmigung wurde eingereicht.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind daher die Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 4,5 und 6 der Technischen Ausrüstung (KGR 440, 450, 460 DIN 276 in der Fassung 2008).
Das Baugrundstück mit einer Grundstücksfläche von 21 674 m
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4,5 und 6 (KGR 440, 450, 460 DIN 276 in der Fassung 2008) in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15.
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4,5 und 6 (KGR 440, 450, 460 DIN 276 in der Fassung 2008) in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
„Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg"
Hebbelstraße 2
55127 Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern;
2) Verbindliche Erklärung im Formular Teilnahmeantrag, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und 2 GWB vorliegen;
3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG) gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Teilnahmeantrag, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verbindliche Erklärung über den Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) insgesamt für das Büro/Unternehmen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV. Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern darf der Umsatz der Nachunternehmer nur entsprechend ihren Anteilen am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn die Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Verbindliche Erklärung über den Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) insgesamt für das Büro/Unternehmen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV. Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern darf der Umsatz der Nachunternehmer nur entsprechend ihren Anteilen am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn die Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt haben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
3) Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:
— Personenschäden (für die einzelne Person): 3 000 000 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 3 000 000 EUR und dass diese Deckungssummen jeweils mit mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr zur Verfügung stehen.
Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1) Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (Architekten/Ingenieure), mit Angabe der Berufserfahrung und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung.
1) Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (Architekten/Ingenieure), mit Angabe der Berufserfahrung und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung.
Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern dürfen nur die Mitarbeiter der Nachunternehmer angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren;
2) Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen, § 47 VgV;
2) Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen, § 47 VgV;
3) Vergleichbare Referenzprojekte mit den Angaben gem. Ziffer II.2.9
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A3-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen. Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners sind anzugeben. Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A3-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen. Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners sind anzugeben. Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
— Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer),
— bei Bewerbergemeinschaften /Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers),
— Datum des Beginns der Leistungen und des Abschlusses von Leistungsphase 8,
— Projektkosten (KGR 400 nach DIN 276-1:2008-12) netto,
— bearbeitete Leistungsphasen,
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone),
— Art der Baumaßnahme (Neubau-, Wiederaufbau-, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme und/oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme).
Hinweis: Fehlen vorgenannte Angaben vollständig oder teilweise, so kann dies zur Abwertung bis hin zur Nichtwertung der jeweiligen Referenz führen.
Allgemeiner Hinweis zu III.1.1), III.1.2), III.1.3):
Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nachweisen in anderer Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag die in III.1) genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag die in III.1) genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.
Mindeststandards: — Berufserfahrung: Mindestens 3 Jahre.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 Abs. 2 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
§ 75 VgV (Dipl.-Ing. oder vergleichbare Berufsbezeichnung, wenn der Bewerber nach geltendem Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Im Einzelnen wird hierzu auf die den Vergabeunterlagen beigefügte „Anlage 1 – Wertungskriterien Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" verwiesen.
Umsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV): 10 %
Der Umsatz für die Fachplanung Technische Ausrüstung oder vergleichbar im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ab 125 000 EUR netto 1 Punkt, ab 250 000 EUR netto 2 Punkte usw. (je 125 000 EUR 1 Punkt), ab 1 250 000 und mehr EUR netto 10 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Umsatz für die Fachplanung Technische Ausrüstung oder vergleichbar im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ab 125 000 EUR netto 1 Punkt, ab 250 000 EUR netto 2 Punkte usw. (je 125 000 EUR 1 Punkt), ab 1 250 000 und mehr EUR netto 10 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 2 Referenzen vergleichbare Größenordnung: Wertung 25 %: vergleichbare Größenordnung mindestens netto 950 000 EUR (KGR 400), ab netto 950 000 EUR 1 Punkt, ab netto 975 000 EUR 2 Punkte, usw. (je 25 000 EUR netto 1 Punkt); ab 1 175 000 EUR netto und mehr EUR 10 Punkte,
— 1 Referenz für öffentliche Auftraggeber: Wertung 20 % – gewertet werden Referenzen mit bindender Anwendung des öffentlichen Vergaberecht,
— 1 Referenz über Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel für das Bauvorhaben/Erstellung des Verwendungsnachweises zum Zuwendungsverfahren: Wertung 20 %.
Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Voraussetzungen:
Referenzprojekte der letzten 8 Jahre mit Abschluss Leistungsphase 8 der Fachplanung Technische Ausrüstung. Referenzen können Anlagengruppen aufnehmen, die nicht Gegenstand der Ausschreibung sind.
Bei laufenden Projekten ist der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben.
Leistungsumfang: Bei mindestens 80 % erbrachtem Leistungsumfang (von Grundleistungen) wird die Referenz voll bewertet. Wurden mindestens 40 % der Grundleistungen (aber weniger als 80 %) erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet. Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Leistungsumfang: Bei mindestens 80 % erbrachtem Leistungsumfang (von Grundleistungen) wird die Referenz voll bewertet. Wurden mindestens 40 % der Grundleistungen (aber weniger als 80 %) erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz nicht gewertet. Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien gewertet, sofern sie in der Kategorie die spezifischen Anforderungen erfüllen.
Sollten mehr als 3 Bewerber unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen und gleich geeignet sein, entscheidet das Los, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131165-240📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 216-530294 (2019-11-05)