Sanierung der Feuerwache Kolbermoor, Baumeisterarbeiten

Stadt Kolbermoor

Generalsanierung der Feuerwache Kolbermoor mit Sporthalle im 1. OG in 3 Bauabschnitten:
— Baumeisterarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-17 Auftragsbekanntmachung
2019-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 163918
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung der Feuerwache Kolbermoor mit Sporthalle im 1. OG in 3 Bauabschnitten: — Baumeisterarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kolbermoor
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 83059
Postort: Kolbermoor
Kontakt
Internetadresse: https://www.kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/ausschreibungen 🌏
E-Mail: ausschreibung@kolbermoor.de 📧
Telefon: +49 80312968100 📞
Fax: +49 8031299218 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=163918 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-21 📅
Datum des Beginns: 2019-09-16 📅
Datum des Endes: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 097-233333
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/A EU beim Eröffnungstermin nicht zugegen sein. Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf d. Angebotsfrist durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen elektronisch zur Verfügung.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung der Feuerwache Kolbermoor mit Sporthalle im 1. OG in 3 Bauabschnitten:
— Baumeisterarbeiten.
Baustelleneinrichtung:
Kran, Baubüro, Sanitärcontainer, Bauzaun.
Schutzmaßnahmen:
— ca. 1 300 m
Gerüstarbeiten:
— ca. 2 220 m
— ca. 190 m
Erdarbeiten:
— ca. 450 m
— ca. 530 m
— ca. 420 m
— ca. 4 St. Schächte ausbauen,
— ca. 160 m
— ca. 140 m
— 3 St. Revisionsschächte einbauen.
Gründungsmaßnahmen:
— 1 St. Baustelleneinrichtung,
— ca. 85 m Mikropfähle herstellen.
Abbrucharbeiten:
— ca. 250 m
— ca. 370 m
— ca. 108 m
— ca. 170 m
— ca. 130 m
— ca. 1 100 m
— ca. 920 m
— ca. 3 160 m
— ca. 1 900 m
— ca. 520 m
— ca. 1 350 m
— ca. 100 St. Türen mit Zargen ausbauen,
— ca. 245 m
— ca. 135 St. Fenster ausbauen,
Beton- Stahlbetonarbeiten:
— ca. 43 m
— ca. 25 m
— ca. 23 m
— ca. 33 m
— ca. 260 m
— ca. 17 t Baustahl,
— ca. 18 t Stahlträger einbauen,
— ca. 18 m Iso-Körbe,
— ca. 100 m
Maurerarbeiten:
— ca. 400 m
— ca. 280 m
— ca. 390 m
Putzarbeiten:
— ca. 2 600 m
— Ca. 600 m Schlitze, Türen, Fenster einputzen.
Wärmedämmung/Isolierarbeiten:
— ca. 630 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83059 Kolbermoor

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A:
Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Mehr anzeigen
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. §6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall vorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Mehr anzeigen
Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
Hinweis:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124, Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversichung,
— Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen,
— Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, § 6a EU Nr. 2 lt. a) VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124,
— Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen,
— Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3 lt. i) VOB/A.
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6b EU VOB/A.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Kolbermoor
Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/A EU beim Eröffnungstermin nicht zugegen sein.
Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf d. Angebotsfrist durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen elektronisch zur Verfügung.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=163918 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise:
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform über www.staatsanzeiger-eservices.de bei der Vergabeverfahrensstelle eingereicht werden. Im Einzelfall behält der Auftraggeber sich vor, aus Gründen der Sicherheit erhöhte Anforderungen zu stellen (s. VOB/A § 11 EU, Absätze 4 und 5).
Mehr anzeigen
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3).
Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einzureichen.
Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können.
Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Mehr anzeigen
Beachten sie Änderungen und Ergänzungen nicht, tragen sie das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vgm.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Tage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 097-233333 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 173197
Gesamtwert des Auftrags: 1333082.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 161-395675
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 097-233333
ABl. S-Ausgabe: 161

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-19 📅
Name: Pfeiffer Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Oberaustr. 18
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland 🇩🇪
Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1333082.95 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 80534
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 892176-2847 📞
Fax: +49 892176-2411 📠
Quelle: OJS 2019/S 161-395675 (2019-08-19)