Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag erteilt wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des jeweils bezuschlagtem Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.