Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbild es Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zur Sanierung der Dorfgemeinschaftshalle Elgendorf auf dem Grundstück am Felsenplatz 1, 56410 Montabaur.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A) Raumprogramm:
Das vorhandene Raumprogramm bleibt bestehen, soll jedoch optimiert werden.
B) Technische Aspekte:
Der Gebäudekomplex inklusive Anbau befindet sich im Sanierungsstau. Die Sanitäranlagen befinden sich im Anbau und sind veraltet. Auch die Raumgestaltung könnte optimiert werden.
Der Eingangsbereich inklusive Garderobe soll neu angeordnet und gestaltet werden, eventuell um mehr Tageslicht in die Flure zu bekommen.
Der gesamte Gebäudekomplex soll barrierefrei gestaltet werden.
Der Hallentrakt benötigt eine Generalsanierung der Außenhaut.
Die alte Schule, die Bestandteil der Dorfgemeinschaftshalle ist, benötigt eine Modernisierung.
Der Brandschutz sowie die TGA müssen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Leistungsphase 7 wird von der zentralen Vergabestelle selbst übernommen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 müssen bis Juli 2020 vollständig erbracht werden, die Leistungsphasen 5 bis 6 sind bis Oktober 2020 zu erbringen und die Leistungsphase 7 bis Januar 2021 abzuschließen (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation),
— mit der Ausführung zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im Februar 2021 zu beginnen (Baubeginn),
— die zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen sind spätestens bis April 2022 fertigzustellen (Bauende),
— die sanierten Räumlichkeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat spätestens März 2020 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens Juli 2020 fertig zu stellen und insbesondere den für die Sanierung erforderlichen Bauantrag spätestens bis Juni 2020 einzureichen (Endfertigstellungstermin), sofern ein solcher notwendig ist.