Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zur Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Eschelbach auf dem Grundstück Alsterstraße 14, 56410 Montabaur.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A) Raumprogramm:
Das vorhandene Raumprogramm bleibt bestehen, soll jedoch optimiert werden.
B) Technische Aspekte:
Der Gebäudekomplex, bestehend aus Alter Schule, Sanitärtrakt, sowie dem Hallenanbau befindet sich im Sanierungsstau. Die Raumgestaltung im Bereich der Alten Schule kann optimiert werden und sollte brandschutztechnisch betrachtet werden. Die Räume ab dem 1.OG sind derzeit nicht nutzbar, da der 2. bauliche Rettungsweg fehlt.
Der Eingangsbereich inklusive Garderobe könnte neu angeordnet und gestaltet werden, um eventuell den baulichen Rettungsweg zu optimieren.
Der gesamte Gebäudekomplex soll barrierefrei gestaltet werden.
Der Hallentrakt benötigt eine Generalsanierung der Außenhaut (Dach/Fenster/Wände). Im Innenbereich sollte eine Modernisierung erfolgen.
Der Brandschutz sowie die TGA müssen generell auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Leistungsphase 7 wird von der zentralen Vergabestelle selbst übernommen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 müssen bis Juli 2020 vollständig erbracht werden, die Leistungsphasen 5 bis 6 sind bis Oktober 2020 zu erbringen und die Leistungsphase 7 bis Januar 2021 abzuschließen (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation),
— mit der Ausführung zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im Februar 2021 zu beginnen (Baubeginn),
— die zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen sind spätestens bis April 2022 fertigzustellen (Bauende),
— die sanierten Räumlichkeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat spätestens März 2020 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens Juli 2020 fertig zu stellen und insbesondere den für die Sanierung erforderlichen Bauantrag spätestens bis Juni 2020 einzureichen.