Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Mindest-Eignungskriterien und Kapazitätsnachweise:
a.1) Referenzprojekte:
Angabe von zwei Referenzprojekten:
Vom Bewerber sind zwei Referenzprojekte, die im Zeitraum von 2013 bis 2017 durchgeführt wurden, anzugeben.
Mindestanforderungen für die zwei Referenzprojekte:
— Einbau von Schlauchlinern in Anschlussleitungen (DN 100 bis DN 250),
— Einbau von Schlauchlinern in Hauptkanälen (DN 300 bis DN 800),
— Schachtsanierungsarbeiten,
— Einbau von Schlauchlinern für Schächte mit vergleichbaren Randbedingungen.
Die Auftragsgröße muss dabei mindestens 500 000 EUR je Auftrag bei einer Bauzeit von maximal 8 Monaten betragen haben. Die Referenzprojekte müssen im Rahmen von Arbeiten auf Flughäfen, Industrieanlagen oder im Rahmen von komplexen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden sein.
a.2) Beurteilungsgruppen gem. Güteschutz Kanalbau:
Die folgenden Beurteilungsgruppen gemäß Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) werden für die Durchführung der Arbeiten benötigt:
— Gruppe I: Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe R: Reinigung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe D: Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe S: Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— RAL-Gütezeichen Kanalbau für die durchzuführenden Arbeiten und den angewandten Techniken.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 besteht.
Die auszuführenden Betonsanierungsarbeiten dürfen nur durch entsprechend geschultes Baustellenpersonal (SIVV-Schein etc.) sowie entsprechend qualifizierte Führungskräfte ausgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise sind vor Bauausführung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass der vorgesehene, namentlich zu benennende örtliche Baustellenleiter über ein Qualifikationszertifikat des Ausbildungsbeirates des Deutschen Betonvereins (SIVV-Schein) verfügt.
Die Nachweise a.1) und a.2) sind zur Submission vorzulegen.