Die Bauverwaltung der Gemeinde Veitsbronn plant die Sanierung / Ersatzneubau eines Kindergartens mit – 3 Hortgruppen – 2 Gruppen der Mittagsbetreuung auf einer Gesamtfläche von etwa 700 m. Grundsätzlich ist zur Umsetzung dieser Bauaufgabe sowohl die Sanierung und soweit erforderlich eine Erweiterung des Bestandsgebäudes oder alternativ ein Ersatzneubau denkbar. Die beste Lösung soll im Zuge eines im VgV-Verfahrens integrierten Wettbewerbs ermittelt werden. Für den Aufwand zur Erarbeitung von entsprechenden Planungsskizzen, die Teil der Zuschlagskriterien sind, erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 000 EUR. Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: VgV-Verfahren mitintegriertem Wettbewerb für die Leistungen der Objektplanung Lph 1 - 9
Kurze Beschreibung:
Die Bauverwaltung der Gemeinde Veitsbronn plant die Sanierung / Ersatzneubau eines Kindergartens mit – 3 Hortgruppen – 2 Gruppen der Mittagsbetreuung auf einer Gesamtfläche von etwa 700 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-04 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 192-466453
ABl. S-Ausgabe: 192
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Bauverwaltung der Gemeinde Veitsbronn plant die Sanierung / Ersatzneubau eines Kindergartens mit Kinderkrippenplätzen in Veitsbronn, bestehend aus:
— 2 Kindergartengruppen,
— 2 Krippengruppen,
— 3 Hortgruppen,
— 2 Gruppen der Mittagsbetreuung auf einer Gesamtfläche von etwa 700 m
Das Bestandsgebäude soll entkernt, teilweise umgebaut und gegebenenfalls erweitert oder alternativ als Ersatzneubau realisiert werden. Die Außenanlagen sollen abgebrochen und danach neu angelegt werden. Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Das Bestandsgebäude soll entkernt, teilweise umgebaut und gegebenenfalls erweitert oder alternativ als Ersatzneubau realisiert werden. Die Außenanlagen sollen abgebrochen und danach neu angelegt werden. Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5) zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6) zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 500 000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6) zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 500 000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Baukammergesetz siehe auch III.1.1. Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Baukammergesetz siehe auch III.1.1. Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Auskünfte zur Projektdurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wettbewerb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Angaben zur konkreten Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Projekteinschätzung
Gesamteindruck des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 192-466453 (2019-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bauverwaltung der Gemeinde Veitsbronn plant die Sanierung / Ersatzneubau eines Kindergartens mit - drei Hortgruppen- zwei Gruppen der Mittagsbetreuungauf einer Gesamtfläche von etwa 700 m² .Grundsätzlich ist zur Umsetzung dieser Bauaufgabe sowohl die Sanierung und soweit erforderlich eine Erweiterung des Bestandsgebäudes oder alternativ ein Ersatzneubau denkbar. Die beste Lösung soll im Zuge eines im VgV-Verfahrens integrierten Wettbewerbs ermittelt werden. Für den Aufwand zur Erarbeitung von entsprechenden Planungsskizzen, die Teil derZuschlagskriterien sind, erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000,- EUR.Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 §33ff.HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Bauverwaltung der Gemeinde Veitsbronn plant die Sanierung / Ersatzneubau eines Kindergartens mit - drei Hortgruppen- zwei Gruppen der Mittagsbetreuungauf einer Gesamtfläche von etwa 700 m² .Grundsätzlich ist zur Umsetzung dieser Bauaufgabe sowohl die Sanierung und soweit erforderlich eine Erweiterung des Bestandsgebäudes oder alternativ ein Ersatzneubau denkbar. Die beste Lösung soll im Zuge eines im VgV-Verfahrens integrierten Wettbewerbs ermittelt werden. Für den Aufwand zur Erarbeitung von entsprechenden Planungsskizzen, die Teil derZuschlagskriterien sind, erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000,- EUR.Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 §33ff.HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bauverwaltung der Gemeinde Veitsbronn plant die Sanierung / Ersatzneubau eines Kindergartens mit Kinderkrippenplätzen in Veitsbronn, bestehend aus:- zwei Kindergartengruppen- zwei Krippengruppen- drei Hortgruppen- zwei Gruppen der Mittagsbetreuungauf einer Gesamtfläche von etwa 700 m² die sich auf drei Stockwerke verteilt.Das Bestandsgebäude soll entkernt, teilweise umgebaut und gegebenenfalls erweitert oder alternativ als Ersatzneubau realisiert werden.Die Außenanlagen sollen abgebrochen und danach neu angelegt werden.Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Bauverwaltung der Gemeinde Veitsbronn plant die Sanierung / Ersatzneubau eines Kindergartens mit Kinderkrippenplätzen in Veitsbronn, bestehend aus:- zwei Kindergartengruppen- zwei Krippengruppen- drei Hortgruppen- zwei Gruppen der Mittagsbetreuungauf einer Gesamtfläche von etwa 700 m² die sich auf drei Stockwerke verteilt.Das Bestandsgebäude soll entkernt, teilweise umgebaut und gegebenenfalls erweitert oder alternativ als Ersatzneubau realisiert werden.Die Außenanlagen sollen abgebrochen und danach neu angelegt werden.Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-02 📅
Name: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.