Seitens des Schulverband Kronach III ist die Sanierung, Erweiterung bzw. Neustrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach vorgesehen. Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind Teil des Schulzentrums Kronach. Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen. Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. EUR brutto ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Seitens des Schulverband Kronach III ist die Sanierung, Erweiterung bzw. Neustrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach vorgesehen.
Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind Teil des Schulzentrums Kronach.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Seitens des Schulverband Kronach III ist die Sanierung, Erweiterung bzw. Neustrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach vorgesehen.
Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind Teil des Schulzentrums Kronach.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-28 📅
Datum des Beginns: 2019-07-19 📅
Datum des Endes: 2023-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 062-144262
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen
Beabsichtigt.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen
Beabsichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seitens des Schulverband Kronach III ist die Sanierung, Erweiterung bzw. Neustrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach vorgesehen.
Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind Teil des Schulzentrums Kronach.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur
Bauwerkserhaltung notwendig werden.
Wegen diverser Zwangspunkte bezüglich Anbau / Übergängen zum Fachklassentrakt und der sinnvollen Aufteilung der Räume im Bestand sowie der deutlich höheren Kosten eines Neubaus an gleicher Stelle (mit den
Gleichen Anschlusspunkten) wurde auf Basis einer Machbarkeitsstudie die Generalsanierung, Erweiterung bzw. Neustrukturierung festgelegt.
Auf Basis dieser Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen.
Folgende Einzelbaumaßnahmen werden derzeitig als erforderlich angesehen:
— Einbau eines Aufzuges und Umstrukturierungsmaßnahmen in diesem Bereich,
— 3-geschossiger Erweiterungsbau an der nord-westlichen Gebäudekante,
— Aufstockung auf bestehendes Flachdach im 2.Obergeschoss süd-westlicher Bereich,
— komplette Entkernung des Baukörper und Modernisierung aller Unterrichts- und sonstige Räume inkl. Flure usw.,
— Erneuerung der kompletten Fenster und Fassadenelemente inkl. Fassadenverkleidung zur Erreichung der Anforderungen der EnEV,
— Neuerung sämtlicher Boden- und Wandbeläge,
— Neuerung sämtlicher Innentüren und Innentürelemente,
— Neuerung der kompletten Haustechnik.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. € brutto ausgegangen.
Hinsichtlich des terminlichen Ablaufs wird aktuell von einem Baubeginn für den Erweiterungsbau im Sommer/Herbst 2020 und einer Bauzeit von circa 1 Jahr ausgegangen. Nach Fertigstellung und Bezug des Erweiterungsbaus soll mit der Generalsanierung begonnen werden (Baubeginn: ca. Herbst 2021). Für die Sanierungsmaßnahme wird von 1,5 bis 2 Jahren ausgegangen, so dass eine finale Fertigstellung der Sanierung, Erweiterung und Umstrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule zum Schuljahresbeginn 2023/24 stattfinden könnte.
Hinsichtlich des terminlichen Ablaufs wird aktuell von einem Baubeginn für den Erweiterungsbau im Sommer/Herbst 2020 und einer Bauzeit von circa 1 Jahr ausgegangen. Nach Fertigstellung und Bezug des Erweiterungsbaus soll mit der Generalsanierung begonnen werden (Baubeginn: ca. Herbst 2021). Für die Sanierungsmaßnahme wird von 1,5 bis 2 Jahren ausgegangen, so dass eine finale Fertigstellung der Sanierung, Erweiterung und Umstrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule zum Schuljahresbeginn 2023/24 stattfinden könnte.
Für die Sanierung, Erweiterung und Umstrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen),
5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung [sofern erforderlich]) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die
Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen
Beabsichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gottfried-Neukam-Mittelschule,
Am Schulzentrum 7,
96317 Kronach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV).
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
3.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
5.) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
6.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
7.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
7.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnitlichen Umsatz ≥ 500 000 EUR/a erzielt. - (Wichtung
5 %).
2.) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen
(Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 5 Personen erzielt. - (Wichtung 5 %).
3.) Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur
Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die
Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2.) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser
Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. - (Wichtung 90 %).
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs-/ Neubaumaßnahme als auch um eine Sanierungsmaßnahme,
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 440+450+460) ≥ 1,0 Mio. € brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 440+450+460, DIN 276) brutto,
— beauftragte Leistungsphasen,
— erbrachte Anlagengruppen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
3.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet
Ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der
Gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über
Die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstelllung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstelllung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981511277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist
Zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Schulverband Kronach III
Postanschrift: Marktplatz 5
Postort: Kronach
Postleitzahl: 96317
Quelle: OJS 2019/S 062-144262 (2019-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seitens des Schulverband Kronach III ist die Sanierung, Erweiterung bzw. Neustrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach vorgesehen.
Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind Teil des Schulzentrums Kronach.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300 + 400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Seitens des Schulverband Kronach III ist die Sanierung, Erweiterung bzw. Neustrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach vorgesehen.
Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind Teil des Schulzentrums Kronach.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, Missstände aus dem Bestand durch Umstrukturierung im Bestand bzw. Erweiterungsbauten zu lösen.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300 + 400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Gesamtwert des Auftrags: 260882.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300 + 400, DIN 276) in Höhe von ca. 9,0 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Die Anlage wurde im Jahr 1975/1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung notwendig werden.
Wegen diverser Zwangspunkte bezüglich Anbau/Übergängen zum Fachklassentrakt und der sinnvollen Aufteilung der Räume im Bestand sowie der deutlich höheren Kosten eines Neubaus an gleicher Stelle (mit den Gleichen Anschlusspunkten) wurde auf Basis einer Machbarkeitsstudie die Generalsanierung, Erweiterung bzw.
Wegen diverser Zwangspunkte bezüglich Anbau/Übergängen zum Fachklassentrakt und der sinnvollen Aufteilung der Räume im Bestand sowie der deutlich höheren Kosten eines Neubaus an gleicher Stelle (mit den Gleichen Anschlusspunkten) wurde auf Basis einer Machbarkeitsstudie die Generalsanierung, Erweiterung bzw.
Neustrukturierung festgelegt.
Für die Sanierung, Erweiterung und Umstrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Für die Sanierung, Erweiterung und Umstrukturierung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in Kronach sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung [sofern erforderlich]) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung [sofern erforderlich]) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten
Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).