Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Beruft sich ein nicht präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 oder EEE) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beruft sich ein präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in der v. g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und beinhaltet folgende Angaben:
— zu Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— zu Arbeitskräften,
— zur Eintragung in ein Berufsregister,
— zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— mind. 3 Referenzen entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung – Formular 124,
— Handelsregisterauszug (soweit eingetragen) oder Gewerbeanmeldung,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit diese ausgestellt werden).
Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 6 Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.