Sanierung Gasthof zur Post in Pörnbach

Gemeinde Pörnbach

VgV-Verfahren für die Objektplanung Gebäude, LPH 2-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: GPP-VGV-Arch
Kurze Beschreibung:
VgV-Verfahren für die Objektplanung Gebäude, LPH 2-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Pörnbach
Postanschrift: Kirchplatz 1
Postleitzahl: 85309
Postort: Pörnbach
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de 🌏
E-Mail: vgv@sppm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84491 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-18 📅
Datum des Beginns: 2019-10-14 📅
Datum des Endes: 2022-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 115-282631
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Pörnbach beabsichtigt im Rahmen der Städtebauförderung die Generalsanierung des „Gasthofs zur Post“, sowie die städtebauliche Überplanung des umliegenden Geländes.
In diesem Zusammenhang wurde die Maßnahme bereits in das Bayerische Städtebauförderprogramm aufgenommen.
Eine Machbarkeitsstudie sowie verschiedene weitere Unterlagen zur Maßnahme wurden bereits erarbeitet und sind im Anlagenteil zum Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt.
Für die Generalsanierung des „Gasthofs zur Post“ wird die Leistung der Objektplanung Gebäude, LPH 2-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI gem. den Grundlagen der VgV ausgeschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pörnbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen „GPP-20190611-SPPM-VgV-TNA-ARCH“ unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84491 zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-16 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stein und Partner Projektmanagement Beratende Ingenieure PartGmbB
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84491 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 115-282631 (2019-06-14)