Der Landkreis Lüneburg plant die Sanierung des Hauptgebäudes zu einer Berufsbildenden Schule I am Standort Spillbrunnenweg 1, 21337 Lüneburg. Das im Zuge einer Grundlagenermittlung erstellte Sanierungskonzept beinhaltet eine komplette Fassaden- und Fenstersanierung, die Umgestaltung des Forums und der Flure zu Lernorten sowie die Sanierung und Modernisierung der Klassenräume.
Für das vorstehend beschriebene Bauvorhaben werden folgende Planungsleistungen vergeben: Leistungen aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI, LPH 3 bis 9), besondere Leistungen gemäß Anlage 5 des den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Architektenvertrages und Freianlagenplanung.
Weitere Beratungs- und gutachterliche Leistungen (etwa Vermessung) werden vom Auftraggeber gesondert beauftragt, wobei der künftige Auftragnehmer den Auftraggeber auf die erforderliche Beauftragung Dritter hinzuweisen hat, damit ein zügiger Ablauf der Planungs- und Bauphase sichergestellt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 3512/17.11.1/7.7.0A/öAEU
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Lüneburg plant die Sanierung des Hauptgebäudes zu einer Berufsbildenden Schule I am Standort Spillbrunnenweg 1, 21337 Lüneburg. Das im Zuge...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Lüneburg plant die Sanierung des Hauptgebäudes zu einer Berufsbildenden Schule I am Standort Spillbrunnenweg 1, 21337 Lüneburg. Das im Zuge einer Grundlagenermittlung erstellte Sanierungskonzept beinhaltet eine komplette Fassaden- und Fenstersanierung, die Umgestaltung des Forums und der Flure zu Lernorten sowie die Sanierung und Modernisierung der Klassenräume.
“Das zu sanierende Gebäude genießt Urheberrechtsschutz. Es ist daher im Zuge der Planung und Ausführung unabdingbar, dass der künftige Auftragnehmer/die...”
Das zu sanierende Gebäude genießt Urheberrechtsschutz. Es ist daher im Zuge der Planung und Ausführung unabdingbar, dass der künftige Auftragnehmer/die künftige Auftragnehmerin sich mit dem Inhaber des Urheberrechts abstimmt und diesen in gestalterische Entscheidungen einbindet.
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Quelle: OJS 2019/S 128-313232 (2019-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 3512/17.11.1/7.7.OA/öAEU
Gesamtwert des Auftrags: 666836.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge