Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bietern bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen:
(1) Darstellung von Referenzen, deren Inbetriebnahme zwischen 1.1.2012 – bis heute war, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Zur Darstellung der Referenzen sind die betreffenden Formblätter „Referenzportfolio“ zu verwenden. Dementsprechend sind insbesondere anzugeben und vom Referenzgeber zu bescheinigen:
— Bezeichnung der erbrachten Leistungsphasen,
— der Leistungszeitraum,
— eine Kurzbeschreibung der Maßnahme,
— der Auftragswert der entsprechenden Kostengruppe,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie
— Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber (der Bieter stimmt mit Abgabe des Angebotes zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);
(2) Benennung des für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Projektleiters, für die Objektüberwachung vorgesehene Mitarbeiter und deren Stellvertreter. Hierfür sind die betreffenden Formblätter „Referenzportfolio“ zu verwenden;
(3) Angabe persönlicher Referenzprojekte des Projektleiters, deren Inbetriebnahme zwischen 1.1.2012 – bis heute war, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Hierfür sind die betreffenden Formblätter „Referenzportfolio“ zu verwenden. Dementsprechend sind insbesondere anzugeben:
— Bezeichnung der erbrachten Leistungsphasen,
— der Leistungszeitraum,
— eine Kurzbeschreibung der Maßnahme,
— der Auftragswert der entsprechenden Kostengruppe,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie
— Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber (der Bieter stimmt mit Abgabe des Angebotes zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann).
Der Einsatz des Projektleiters und seines Stellvertreters wird später Bestandteil des Vertrages. Es wird erwartet, dass der Projektleiter nur in Fällen von Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Verhinderungsgründen durch den Stellvertreter vertreten wird. Der Austausch eines Projektleiters oder seines Stellvertreters bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und darf nur durch einen solchen erfolgen, der gemäß den hier definierten Anforderungen mindestens dieselbe Qualifikation und Erfahrung nachweisen kann.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu (1): 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen i. S. v. Ziff. III.1.3. (1) der Bekanntmachung; mit diesen Referenzen müssen die nachfolgenden Kriterien mindestens je einmal erfüllt sein:
— mind. ein Referenzprojekt eines fertiggestellten Bestandsobjektes, das saniert wurde,
— mind. ein Referenzprojekt, das eine vergleichbare Größe und Komplexität aufweist,
— mind. ein Referenzprojekt eines Wohnungsbaus (Mehrfamilienhaus mit mind. 5 Wohneinheiten),
— mind. ein Referenzprojekt mit einem öffentlichen Auftraggeber.
Zu (3): 2 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen i. S. v. Ziff. III.1.3. (3) der Bekanntmachung; mit diesen Referenzen müssen die nachfolgenden Kriterien mindestens je einmal erfüllt sein:
— mind. ein Referenzprojekt eines fertiggestellten Bestandsobjektes, das saniert wurde,
— mind. ein Referenzprojekt mit einem öffentlichen Auftraggeber,
— mind. ein Referenzprojekt, das durch den als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter über die Leistungsphasen 1-8 geleitet wurde.