Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Bad Salzuflen – Fachplanung HLSE
DRESO_S-2019-0014
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung: Fachplanungsleistungen HLSE
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 198 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Lippe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Salzuflen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in Stahlbetonskelettbauweise errichtet und verfügt über insgesamt 8 Geschosse und ein Kellergeschoss. Aus Heutiger, energetischer Sicht befindet sich das Verwaltungsgebäude in einem annähernd dem Baujahr entsprechenden Zustand.
Die Leistungsphasen 1-4 inkl. Bauantrag sind bereits abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Fachplanungsleistungen HLSE der Leistungsphasen 5-9 erforderlich. Die Baukosten belaufen sich nach der Aktuellen Einschätzung auf ca. 9,5 Mio. EUR netto (KG 300+400). Die erforderlichen Maßnahmen betreffen eine Energetische Sanierung, eine Schadstoffsanierung, eine Technische Sanierung, einen zusätzlichen baulichen Rettungsweg und eine Aufstockung (1.OG). Die Maßnahmen sind zum Teil förderfähig.
Ausgeschrieben werden Fachplanungsleistungen gemäß § 55 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4 angesetzt, sodass die bisher erbrachten Leistungen übernommen werden können.
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 5-8,
— Stufe 2: LPH 9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 198 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. §75, Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium)
“Der Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV beträgt 150 000 EUR brutto (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im...”
Der Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV beträgt 150 000 EUR brutto (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wrd: Personenschäden mind. 1 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 20 %) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 7 Beschäftigten (Wichtung 20 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Fachplanung HLSE gem. § 55 HOAI, LPH 5-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme ab 1.1.2009 (10 Jahre) Zusatzpunkte Referenzen.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 54 HOAI: Mindestpunktzahl ab 400 000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 800 000 EUR netto
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2012 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2016 (3 Jahre)
— Leistungsumfang der Anlagengruppen 1-5 gem HOAI (AG 1: Abwasser/Wasser/Gasanlagen, AG 2: Wärmeversorgungsanlagen, AG 3: Lufttechnische Anlagen, AG 4: Starkstromanlagen, AG 5: Fernmelde-/Informationstechn. Anlagen): Mindestpunktzahl bei einer erbrachten AG von AG 1-5, Höchstpunktzahl bei 5 erbrachten AG von AG 1-5
Bewerbergemeinschaft:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „(Beratender) Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „(Beratender) Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-01 📅
“1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen...”
1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung Ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstraße 13-15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231-716112📞
Fax: +49 5231-711715 📠
URL: http://www.bezreg-detmold.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. -...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 074-175613 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Bad Salzuflen – Fachplanung HLSE
Kurze Beschreibung:
“Fachplanungsleistungen HLSE gemäß § 55 HOAI (Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4...”
Kurze Beschreibung
Fachplanungsleistungen HLSE gemäß § 55 HOAI (Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4 angesetzt, sodass die bisher erbrachten Leistungen übernommen werden können.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 138 590 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in Stahlbetonskelettbauweise errichtet und verfügt über insgesamt 8 Geschosse und ein Kellergeschoss. Aus Heutiger, energetischer Sicht befindet sich das Verwaltungsgebäude in einem annähernd dem Baujahr entsprechenden Zustand.
Die Leistungsphasen 1-4 inkl. Bauantrag sind bereits abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurden Fachplanungsleistungen HLSE der Leistungsphasen 5-9 erforderlich und im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens nach VgV ausgeschrieben. Die Baukosten belaufen sich nach der Aktuellen Einschätzung auf ca. 9,5 Mio. EUR netto (KG 300 + 400). Die erforderlichen Maßnahmen betreffen eine Energetische Sanierung, eine Schadstoffsanierung, eine Technische Sanierung, einen zusätzlichen baulichen Rettungsweg und eine Aufstockung (1.OG). Die Maßnahmen sind zum Teil förderfähig.
Ausgeschrieben wurden Fachplanungsleistungen gemäß § 55 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4 angesetzt, sodass die bisher erbrachten Leistungen übernommen werden können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 074-175613
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Schröder & Partner
Postanschrift: 33609
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Ingenieurbüro Reich + Hölscher
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 138 590 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 147-362555 (2019-07-30)