Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Bad Salzuflen - Objektplanungsleistungen
DRESO_S-2019-0013
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung: Objektplanungsleistungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 779 000 💰
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Ort der Leistung: Lippe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Salzuflen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in Stahlbetonskelettbauweise errichtet und verfügt über insgesamt acht Geschosse und ein Kellergeschoss. Aus heutiger, energetischer Sicht befindet sich das Verwaltungsgebäude in einem
Annähernd dem Baujahr entsprechenden Zustand.
Die Leistungsphasen 1-4 inkl. Bauantrag sind bereits abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 erforderlich. Die Baukosten belaufen sich nach der
Aktuellen Einschätzung auf ca. 9,5 Mio. EUR netto (KG 300+400). Die erforderlichen Maßnahmen betreffen eine energetische Sanierung, eine Schadstoffsanierung, eine technische Sanierung, einen zusätzlichen baulichen Rettungsweg und eine Aufstockung (1.OG). Die Maßnahmen sind zum Teil förderfähig.
Ausgeschrieben werden Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4 angesetzt, sodass die bisher erbrachten Leistungen übernommen werden können.
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 5-8
— Stufe 2: LPH 9
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 779 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
(Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. §75, Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
(Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt
(Ausschlusskriterium)
“Der Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV beträgt 300 000 EUR brutto
(Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im...”
Der Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV beträgt 300 000 EUR brutto
(Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 50 %)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 2 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 6 Beschäftigten (Wichtung 50 %)
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-01 📅
“1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen...”
1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied
Die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstraße 13-15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231-716112📞
Fax: +49 5231-711715 📠
URL: http://www.bezreg-detmold.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. -...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 074-175413 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Bad Salzuflen – Objektplanungsleistungen
DRESO_S-2019-0013
Kurze Beschreibung:
“Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4...”
Kurze Beschreibung
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4 angesetzt, sodass die bisher erbrachten Leistungen übernommen werden können.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 435384.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 664860.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen plant die Sanierung des Rathauses in Bad Salzuflen. Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wurde im Jahr 1975 in Stahlbetonskelettbauweise errichtet und verfügt über insgesamt acht Geschosse und ein Kellergeschoss. Aus heutiger, energetischer Sicht befindet sich das Verwaltungsgebäude in einem annähernd dem Baujahr entsprechenden Zustand.
Die Leistungsphasen 1-4 inkl. Bauantrag sind bereits abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurden Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 erforderlich und im Rahmen eines zweistufige Verhandlungsverfahrens nach VgV ausgeschrieben. Die Baukosten belaufen sich nach der aktuellen Einschätzung auf ca. 9,5 Mio. EUR netto (KG 300+400). Die erforderlichen Maßnahmen betreffen eine energetische Sanierung, eine Schadstoffsanierung, eine technische Sanierung, einen zusätzlichen baulichen Rettungsweg und eine Aufstockung (1.OG). Die Maßnahmen sind zum Teil förderfähig.
Ausgeschrieben wurden Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 5-9). Zusätzlich wird ein entsprechendes Stundenkontingent für die Einarbeitung in die LPH 1-4 angesetzt, sodass die bisher erbrachten Leistungen übernommen werden können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 074-175413
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schlattmeier Planungs GmbH & Co. KG
Postort: Herford
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herford🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 435384.00
Höchstes Angebot: 664860.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 147-362547 (2019-07-30)