Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung/Restaurierung und Erweiterung durch einen Ergänzungsbau des Stadt und Wallfahrtsmuseums Walldürn”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf...”
Kurze Beschreibung
Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 310 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Walldürn
Beschreibung der Beschaffung:
“In unmittelbarer Nähe der Wallfahrtsbasilika befindet sich das Stadt- und Wallfahrtsmuseum, das mit seinen Exponaten zum anschaulichen Verständnis der...”
Beschreibung der Beschaffung
In unmittelbarer Nähe der Wallfahrtsbasilika befindet sich das Stadt- und Wallfahrtsmuseum, das mit seinen Exponaten zum anschaulichen Verständnis der Stadtgeschichte beiträgt.
Das Gebäude stellt eines der wenigen so im Detail erhalten gebliebenen Steinhäuser aus der Zeit der Spätrenaissance dar. In großen Teilen ist es noch in originaler Bausubstanz erhalten geblieben und hat somit eine kulturhistorisch überregional wichtige Bedeutung.
Im April 2017 wurden gravierende statische Mängel am historischen Gebäude festgestellt. Aufgrund der Einsturzgefährdung wurde das Museum geschlossen. Es wurden Notsicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Das Architekturbüro Staib aus Sommerhausen hat ein Sanierungs- bzw. Instandsetzungskozept entwickelt.
Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Preis (Gewichtung): 15
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 310 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Ein Wirtschaftsteilnehmer wurde für die Verhandlungsgespräche bereits vorab ausgewählt: Architekturbüro Staib aus Sommerhausen Eignungskriterien gemäß § 122...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein Wirtschaftsteilnehmer wurde für die Verhandlungsgespräche bereits vorab ausgewählt: Architekturbüro Staib aus Sommerhausen Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB – Anzahl Mitarbeiter gesamt: 50 Punkte Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB – Referenzen Unternehmen – Gebäudeplanung: 750 Punkte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV mindestens eines Inhabers oder einer Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung(Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung(Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme fürPersonenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden...”
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme fürPersonenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, Inbetriebnahme nach dem 31.12.2008 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, den beauftragten Leistungsphasen gemäß HOAI 2013, § 35 sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu g) Einzureichen sind 3 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Mindestestbedingungen:
— das...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu g) Einzureichen sind 3 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Mindestestbedingungen:
— das Jahr der Inbetriebnahme je Referenzprojekt muss nach dem 31.12.2008 (ohne LPH 9) liegen,
— es müssen je Referenzprojekt >= 75 Leistungspunkte gemäß HOAI 2013 bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrags erbracht worden sein! Als erbracht gilt eine Leistungsphase, wenn mind. 85 % der Grundleistungen der Leistungsphase gemäß HOAI 2013 erbracht worden sind,
— die im Teilnahmeantrag genannten Projektdaten und angekreuzten Projektmerkmale müssen aus der Projektdarstellung hervorgehen, ansonsten werden die entsprechenden Angaben nicht gewertet,
— die Referenprojekte 1 + 2 müssen denkmalgeschütze Gebäude sein. Das Referenzprojekt 3 muss ein Neubau/Erweiterung im städtebaulichen + historischen Kontext sein.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftungtätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen j) Der für die Bewerbung erarbeitete Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie Name des Erklärenden sind in Druckbuchstaben an den gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien h) – j) sind Ausschlusskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-19
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben...”
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 036-081278 (2019-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Frau Daniela Hesslinger-Rupp
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 310 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In unmittelbarer Nähe der Wallfahrtsbasilika befindet sich das Stadt- und Wallfahrtsmuseum, das mit seinen Exponaten zum anschaulichen Verständnis der...”
Beschreibung der Beschaffung
In unmittelbarer Nähe der Wallfahrtsbasilika befindet sich das Stadt- und Wallfahrtsmuseum, das mit seinen Exponaten zum anschaulichen Verständnis der Stadtgeschichte beiträgt.
Das Gebäude stellt eines der wenigen so im Detail erhalten gebliebenen Steinhäuser aus der Zeit der Spätrenaissance dar. In großen Teilen ist es noch in originaler Bausubstanz erhalten geblieben und hat so mit eine kulturhistorisch überregional wichtige Bedeutung.
Im April 2017 wurden gravierende statische Mängel am historischen Gebäude festgestellt. Aufgrund der Einsturzgefährdung wurde das Museum geschlossen. Es wurden Notsicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Das Architekturbüro Staib aus Sommerhausen hat ein Sanierungs- bzw. Instandsetzungskozept entwickelt.
Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 036-081278
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sanierung/Restaurierung und Erweiterung durch einen Ergänzungsbau des Stadt und Wallfahrtsmuseums Walldürn”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Architekturbüro Staib
Postanschrift: Frankfurter Straße 99d
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 352 953 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 721926-4049📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 090-216521 (2019-05-07)