Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Los 1 – Gebäude und Innenräume Erfahrungen in der Sanierung bzw. im Bau von öffentlichen Gebäuden in Verbindung mit technischen Anlagen (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI).
Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
1a) Für alle Referenzen: Abschluss nach dem 1.7.2009.
1b) Ref. 1 = Mindestreferenz bautechn. Sanierung Schulgebäude o.vglb.:
Bautechn. Sanierung Schulgebäude (Dach, Fassaden, Fenster), Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, LP 3 bis 8 in Verbindung mit Techn. Ausrüstung,
NGF Gebäude mind. 4 000 qm,
Sanierungskosten mind. 3 Mio. EUR oder Planungshonorar mind. 300 TEUR (netto),
Mind. Honorarzone II.
1c) Ref. 2 = Mindestreferenz bautechn. Sanierung öffentl. Gebäude:
Bautechn. Sanierung öffentl. Gebäude (Dach, Fassaden, Fenster),
Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, LP 3 bis 8 ggf. in Verbind. mit Techn. Ausrüstung,
Planungshonorar mind. 100 TEUR (netto),
Mind. Honorarzone II.
1d) Weitere Ref. aus dem Bereich Gebäude, Bau und/oder Sanierung mit den Gewerken Gebäude und Innenräume und/oder Techn. Ausrüstung), erforderlichenfalls zur Vervollständigung hinsichtlich geford. Mindeststandards, vgl. Ref. 1 bis 2.
1e) Die Ref. 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern zu erbringen. Dabei sind nur eigene Leistungen anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern erbracht wurden.
Los 2 – Techn. Ausrüstung Starkstromanlagen Erfahrungen in der Sanierung bzw. im Bau von öffentlichen Gebäuden in Verbindung mit technischen Anlagen (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI).
Für die Wertung als geeignete Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
2a) Für alle Referenzen: Abschluss nach dem 1.7.2009.
2b) Ref. 1 = Mindestreferenz elektrotechn. Sanierung Schulgebäude o.vglb.:
Elektrotechn. Sanierung Schulgebäude,
Techn. Ausrüstung für Starkstromanlagen nach § 55 HOAI, LP 3 bis 8,
NGF Gebäude mind. 4 000 qm,
Sanierungskosten mind. 400 TEUR oder Planungshonorar mind. 80 TEUR (netto),
Mind. Honorarzone II.
2c) Ref. 2 = Mindestreferenz elektrotechn. Sanierung öffentl. Gebäude:
Elektrotechn. Sanierung öffentl. Gebäude,
Techn. Ausrüstung für Starkstromanlagen nach § 55 HOAI, LP 3 bis 8,
Ggf. in Verbindung mit Techn. Ausrüstung anderer Anlagengruppen, Planungshonorar mind. 40 TEUR (netto),
Mind. Honorarzone II.
2d) Weitere Ref. aus dem Bereich Technische Ausrüstung bei Bau oder Sanierung von Gebäuden, erforderlichenfalls zur Vervollständigung hinsichtlich geforderter Mindeststandards, vgl. Ref. 1 bis 2.
2e) Die Ref. 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern zu erbringen. Dabei sind nur eigene Leistungen anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern erbracht wurden.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.3 (Referenzen Projektleiter und Stv. Projektleiter):
Die Angaben erfolgen im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (Bestandteil der Bekanntmachung) auf der vorgen. Vergabeplattform.