Sanierung des Solebads in Bad Wimpfen Gesamtbaukosten (KG 200-700): 6,7 Mio. EUR netto Sanierung des Solebads mit:
— Erneuerung der Badewassertechnik,
— Erweiterung der Badehalle,
— Umkleidensanierung,
— Sanierung der Innen- und Außenbecken,
— Dachsanierung,
— Betonsanierung,
— Neugestaltung der Außenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung Solebad Bad Wimpfen – Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten für Beckenumgang”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Heilbädern📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des Solebads in Bad Wimpfen Gesamtbaukosten (KG 200-700): 6,7 Mio. EUR netto Sanierung des Solebads mit:
— Erneuerung der Badewassertechnik,
—...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des Solebads in Bad Wimpfen Gesamtbaukosten (KG 200-700): 6,7 Mio. EUR netto Sanierung des Solebads mit:
— Erneuerung der Badewassertechnik,
— Erweiterung der Badehalle,
— Umkleidensanierung,
— Sanierung der Innen- und Außenbecken,
— Dachsanierung,
— Betonsanierung,
— Neugestaltung der Außenanlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74206 Bad Wimpfen
Osterbergstraße 16
Beschreibung der Beschaffung:
“Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten für Beckenumgang:
— 305 qm Reaktionsharzabdichtung,
— 255 qm Heizestrich,
— 305 qm Wand- und Bodenfliesen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-18 📅
Datum des Endes: 2020-03-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angaben gemäß § 6a EU Abs. 3 Nr. 2 a) – i) VOB/A EU
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme (brutto) Rechtform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme (brutto) Rechtform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 175-396040
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-15
10:00 📅
“Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform ELViS und die Funktion „Angebot hochladen" eingereicht werden.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für Rügen:
— innerhalb von 10 Kalendertagen für im Verfahren erkannte Verstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für Rügen:
— innerhalb von 10 Kalendertagen für im Verfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— spätestens bis zur unter IV.2.2) genannten Frist für aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ersichtliche Verstöße (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Fristen für Nachprüfungsanträge:
— 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2019/S 125-304508 (2019-06-28)