Sanierung Sporthallen KGS Brinkum, Gemeinde Stuhr

Gemeinde Stuhr

Planungs- und Objektüberwachung Leistungen für Architekten und Ingenieure.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung: Planungs- und Objektüberwachung Leistungen für Architekten und Ingenieure.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Stuhr
Postanschrift: Blockener Str. 6
Postleitzahl: 28816
Postort: Stuhr
Kontakt
Internetadresse: http://www.Stuhr.de 🌏
E-Mail: haug@castringius.de 📧
Telefon: +49 421 / 36800-42 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E73927591 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-09 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 237-581500
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das geplante Vorhaben betrifft 2 Sporthallen Gesamtschule in Stuhr-Brinkum. Diese sind grundlegend zu sanieren. Geplant ist die energetische Sanierung der Gebäudehüllen und der Dächer, sowie die Ausstattung der Halle nach dem neuesten Stand der Technik.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Stuhr-Brinkum

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen -Bewerberinformation
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen -Bewerberinformation
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen -Bewerberinformation
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen -Bewerberinformation
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauvorlageberechtigung des Auftragnehmers.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Vergabeunterlagen (Bewerberinformation)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: CASTRINGIUS Frau Rechtsanwältin Dr. Knigge
Internetadresse: www.Stuhr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73927591 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: CASTRINGIUS Rechtsanwälte Frau Dr. Knigge
Postort: Bremen
E-Mail: knigge@castringius.de 📧
Quelle: OJS 2019/S 237-581500 (2019-12-04)