Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2016-2018) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren aus denen die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. - (Wichtung 90 %)
Referenzprojekte die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Neubau- als auch um eine Sanierungsmaßnahme,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikbaumaßnahme,
— bei dem Referenzprojekt wurden u. a. OP-Bereiche geplant und realisiert,
— bei dem Referenzprojekt wurde u. a. eine Notaufnahme und/oder Intensivpflege geplant und realisiert,
— das Referenzprojekt wurde bauabschnittsweise realisiert,
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 300 + 400) ≥ 25,0 Mio. EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 300 + 400, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.