Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Neubau der Busbetriebshöfe in Kiel; Oberlichtbänder
83.2.917.19
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Oberlichtbänder.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fenster📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterrahmen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Busbetriebshof
Werftstraße 233-243
24143 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“— 3 St. Sattellichtband ca. 150/3 650 cm RWA,
— 2 St. Sattellichtband ca. 150/3 650 cm,
— 5 St. Sattellichtband ca. 150/1 900 cm,
— 9 St. RWA-Doppelklappe 200 cm.”
Beschreibung der Beschaffung
— 3 St. Sattellichtband ca. 150/3 650 cm RWA,
— 2 St. Sattellichtband ca. 150/3 650 cm,
— 5 St. Sattellichtband ca. 150/1 900 cm,
— 9 St. RWA-Doppelklappe 200 cm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2020-08-14 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Öffnung der Angebote folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen:
— Bescheinigung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A EU.”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Öffnung der Angebote folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen:
— Bescheinigung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A EU.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Öffnung der Angebote folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage entsprechender...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Öffnung der Angebote folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage entsprechender Bankerklärungen / Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Öffnung der Angebote folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
Angaben gemäß § 6a Nr. 3 lit. a),...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Öffnung der Angebote folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
Angaben gemäß § 6a Nr. 3 lit. a), g) und h) VOB/ A EU vorzulegen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäfftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal,
— eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-29
11:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-29
11:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Fleethörn 9
24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen...”
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 17.1.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY6F
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung u. Neubau der Busbetriebshöfe in Kiel; Oberlichtbänder
83.2.917.19
Kurze Beschreibung:
“Oberlichter:
— 3 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm RWA;
— 2 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm;
— 5 St. Sattellichtband ca. 150/1900 cm;
— 9 St....”
Kurze Beschreibung
Oberlichter:
— 3 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm RWA;
— 2 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm;
— 5 St. Sattellichtband ca. 150/1900 cm;
— 9 St. RWA-Doppelklappe 200 cm.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 157340.80 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Oberlichtbänder:
— 3 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm RWA;
— 2 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm;
— 5 St. Sattellichtband ca. 150/1900 cm;
— 9 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Oberlichtbänder:
— 3 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm RWA;
— 2 St. Sattellichtband ca. 150/3650 cm;
— 5 St. Sattellichtband ca. 150/1900 cm;
— 9 St. RWA-Doppelklappe 200 cm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 242-593814
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 83.2.917.19
Titel: Sanierung und Neubau der Busbetriebshöfe in Kiel; Oberlichtbänder
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: INDU Light West Vertrieb GmbH
Postort: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coesfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 157340.80 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 087-206005 (2020-04-30)