Sanierungsträger Gesamtmaßnahme „Ortszentrum"

Gemeinde Flintbek – Der Bürgermeister

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Flintbek im Sinne von § 157, 160 BauGB im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilszentren“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-08 Auftragsbekanntmachung
2019-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Flintbek im Sinne von § 157, 160 BauGB im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilszentren“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rendsburg-Eckernförde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Flintbek – Der Bürgermeister
Postanschrift: Heitmannskamp 2
Postleitzahl: 24220
Postort: Flintbek
Kontakt
Internetadresse: http://www.flintbek.de 🌏
E-Mail: staedtebaufoerderung@flintbek.de 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E37761576 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E37761576 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-117313
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Die Angaben zu II.1.5 und II.2.6 beruhen auf einer nicht linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands von 840 000 EUR, da anfänglich mit höherem Aufwand zu rechnen ist. Vgl. näher Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Tz. 20)..
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 224 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 224 000 EUR 💰
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Erläuterung: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich der Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
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Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gem. Vertrag und VOL/B.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben zu II.1.5 und II.2.6 beruhen auf einer nicht linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands von 840 000 EUR, da anfänglich mit höherem Aufwand zu rechnen ist. Vgl. näher Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Tz. 20)..
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flintbek

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 Keine Straftaten
PL3.1 Eigenerklärung Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Eigenkerklärung Kein Verstoß gegen Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung Keine Geldbuße ab 2500 EUR nach AEntG, MiLoG
PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre
PL5 Eigenerklärung Keine Insolvenz o. Ä.
PL6 Eigenerklärung Keine schweren Verfehlungen
PL7 Eigenerklärung Keine Vertragsverletzungen
PL8 Eigenerklärung Voraussetzungen Sanierungsträger (§ 158 BauGB)
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt
V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende finanzielle Stabilität; EK-VII Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VIII Größenordnung Umsätze mit Städtebauförderungsmitteln bei vergleichbaren Leistungen
Hierzu geforderte Erklärungen/Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung (1,5 Mio EUR)
WL 2 Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht, soweit offenlegungspflichtig, ansonsten Informationen/Bericht nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
WL 3 Gesamtumsatz
WL 4 Umsatz mit Städtebauförderungsmitteln bei vergleichbaren Leistungen
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt
V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Kein fixer Mindestumsatz. EK-VII jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen von im Mittel 448000 EUR in den letzten 3 Jahren, EK-VIII jedenfalls bei
Spezifischen Umsätzen von im Mittel 112 000 EUR in den letzten 3 Jahren.
Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio EUR muss mind für Auftragsfall zugesagt sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien: EK-IX Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-X Personalstärke; EK-XI Hinreichende Selbstausführung (kritische Aufgaben), ordnungsgemäße Eignungsleihe
Hierzu geforderte Eigenerklärungen/Nachweise:
TL1 Referenzliste
TL2 Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte
TL3 Angaben zum Unterauftragsteil und zur Eignungsleihe (mit Verfügbarkeitsnachweisen)
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt
V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Zu EK-XI: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iS § 48 Abs. 5 VgV).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB, u. a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften –, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß TTG). Zu den (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
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Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger.. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
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Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iS § 48 Abs. 5 VgV).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %)
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze mit Städtebaufördermitteln (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu WL4 (30 %)
AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %)
Einzelheiten richten sich nach den Vergabeunterlagen (Teil A, Abschnitt V.6)..
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Marvin Blümke
Internetadresse: www.flintbek.de 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E37761576 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de/E37761576 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E37761576 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
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Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach Auswahl gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über die o. a. e-Vergabe-Plattform www.subreport.de einzureichen. Gleiches gilt für sonstige Kommunikation, soweit der Auftraggeber nicht ausnahmsweise etwas anders zulässt. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen bestimmt. (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt IV.2).
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Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 051-117313 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 224 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 217-533251
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 051-117313
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zum Gesamtwert stellt eine Schätzung dar, da die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. Die Angabe zu II.1.7) und zu V.2.4) beruht auf einer nicht linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands von 840 000 EUR, da anfänglich mit höherem Aufwand zu rechnen ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.4) und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe zum Gesamtwert stellt eine Schätzung dar, da die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. Die Angabe zu II.1.7) und zu V.2.4) beruht auf einer nicht linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands von 840 000 EUR, da anfänglich mit höherem Aufwand zu rechnen ist.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Vertragsmanagements
Preis (Gewichtung): 35

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-22 📅
Name: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 224 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angaben zum Gesamtwert bei II.1.7) und V.2.4) stellen eine Schätzung dar, da die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. Sie beruhen auf einer nicht linearen Verteilung des über 15 Jahre geschätzten Gesamtaufwands von 840 000 EUR, da anfänglich mit höherem Aufwand zu rechnen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht – dem dient die vorliegende Bekanntmachung, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 217-533251 (2019-11-07)