Das geplante Sanierungsgebiet „Kaiserpfalz und südliche Wallanlagen“ liegt in unmittelbarer Nähe der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 10,4 ha große und vorwiegende brachliegende Fläche. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche und ökonomische Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation auf. Ein Großteil der zur Verfügung stehenden Fördermittel soll für die Umgestaltung der brachliegenden Flächen sowie dem Attraktiveren der Wallanlagen verwendet werden. Die Dauer der Sanierungsmaßnahme ist auf 10 Jahre angelegt. Der Schwerpunkt des Maßnahmenkataloges der Vorbereitenden Untersuchung (VU) liegt bei der zukunftsfähigen Weiter.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Kurze Beschreibung:
Das geplante Sanierungsgebiet „Kaiserpfalz und südliche Wallanlagen“ liegt in unmittelbarer Nähe der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 10,4 ha große und vorwiegende brachliegende Fläche. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche und ökonomische Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation auf. Ein Großteil der zur Verfügung stehenden Fördermittel soll für die Umgestaltung der brachliegenden Flächen sowie dem Attraktiveren der Wallanlagen verwendet werden. Die Dauer der Sanierungsmaßnahme ist auf 10 Jahre angelegt. Der Schwerpunkt des Maßnahmenkataloges der Vorbereitenden Untersuchung (VU) liegt bei der zukunftsfähigen Weiter.
Das geplante Sanierungsgebiet „Kaiserpfalz und südliche Wallanlagen“ liegt in unmittelbarer Nähe der historischen Unesco-Welterbestätte „Altstadt Goslar“. Es handelt sich um eine ca. 10,4 ha große und vorwiegende brachliegende Fläche. Anlass für die geplante Festlegung eines Sanierungsgebietes im Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ sind die zunehmend baulichen, städtebaulichen und funktionalen Mängel und Missstände in diesem Bereich. Das Gebiet weist städtebauliche Missstände in Hinblick auf verkehrliche und ökonomische Probleme und Herausforderungen auf Grund von Verkehrsbelastungen, schlechte Wegeverbindungen und einer nicht optimalen Parksituation auf. Ein Großteil der zur Verfügung stehenden Fördermittel soll für die Umgestaltung der brachliegenden Flächen sowie dem Attraktiveren der Wallanlagen verwendet werden. Die Dauer der Sanierungsmaßnahme ist auf 10 Jahre angelegt. Der Schwerpunkt des Maßnahmenkataloges der Vorbereitenden Untersuchung (VU) liegt bei der zukunftsfähigen Weiter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Goslar🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Durch die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm soll die Dienstleistung eines Sanierungsträgers für das Gebiet „Kaiserpfalzquartier und südliche Wallanlagen“ ausgeschrieben werden.
Wesentliche Aufgabe des Sanierungsträgers ist es, die Stadt sowie die Akteure am Sanierungsprozess (Investor) zu beraten und zu unterstützen.
Der Sanierungsträger übernimmt die kaufmännischen Aspekte im Sanierungsverfahren und wird beratend tätig. Dabei bildet der Sanierungsträger die Vernetzungsstelle zwischen Verwaltung, den lokalen Akteuren und dem privaten Investor. Die von der Verwaltung verfolgten Maßnahmen werden vom Sanierungsträger förderrechtlich begleitet. Ziel der Sanierung und der Begleitung durch einen Sanierungsträger ist es die städtebaulichen Missstände aufzugreifen und zu beseitigen.
Der Sanierungsträger übernimmt die kaufmännischen Aspekte im Sanierungsverfahren und wird beratend tätig. Dabei bildet der Sanierungsträger die Vernetzungsstelle zwischen Verwaltung, den lokalen Akteuren und dem privaten Investor. Die von der Verwaltung verfolgten Maßnahmen werden vom Sanierungsträger förderrechtlich begleitet. Ziel der Sanierung und der Begleitung durch einen Sanierungsträger ist es die städtebaulichen Missstände aufzugreifen und zu beseitigen.
Die anstehenden Aufgaben umfassen:
— Beratung des Investors,
— Information und Einbeziehung der lokalen Akteure,
— Vorbereitung rechtssicherer sanierungsrechtlicher Stellungnahmen sowie juristische Beratung in sanierungsrechtlichen Fragestellungen,
— Antragsbearbeitung und Fördermittelberatung,
— Beratungsleistungen gegenüber der NBank und dem MS,
— Pflege der Begleitinformation,
— Finanzverwaltung, Controlling,
— Weiterentwicklung des in der VU genannten Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- u. Finanzierungsplans, Mitwirkung an der Verfahrensevaluation, Abrechnung von Maßnahmen, Mittelanmeldung/Mittelabruf vom Zuwendungsgeber,
— Mitwirkung bei der Berichtserstattung/Gremienbeteiligung,
— Teilnahme an der Lenkungsgruppe,
— Mitbetreuung von Workshops und Wettbewerben unter Beteiligung privater Eigentümer,
— Moderation von Beteiligungsprozessen,
— Erarbeitung von Entwicklungs- und Quartierskonzepten,
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: s. § 10 Sanierungsträgervertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goslar
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1)Erklärung, dass die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 1 BauGB vorliegen und ggf. Erklärung, dass der Bewerber sich einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterwirft, sofern dies gegenwärtig nicht gegeben ist;
1)Erklärung, dass die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 1 BauGB vorliegen und ggf. Erklärung, dass der Bewerber sich einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterwirft, sofern dies gegenwärtig nicht gegeben ist;
2)Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3)Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister bzw. bei ausländischen Bewerbern einen Auszug aus einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2.Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bewerbers der letzten 3 Jahre 3. Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers oder zugelassenen Wirtschaftsprüfer-Unternehmens über den letzten vorliegenden Jahresabschluss, der über die gesamte unternehmerische Tätigkeit und über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers Auskunft gibt, oder, wenn kein gesetzlicher Prüfbericht besteht, der letzte festgestellte Jahresabschluss oder ersatzweise der letzte Steuerbescheid bzw. bei ausländischen Bewerbern ein vergleichbarer Bericht eines vergleichbaren Prüfers des Herkunftslandes, nicht älter als 18 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2.Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bewerbers der letzten 3 Jahre 3. Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers oder zugelassenen Wirtschaftsprüfer-Unternehmens über den letzten vorliegenden Jahresabschluss, der über die gesamte unternehmerische Tätigkeit und über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers Auskunft gibt, oder, wenn kein gesetzlicher Prüfbericht besteht, der letzte festgestellte Jahresabschluss oder ersatzweise der letzte Steuerbescheid bzw. bei ausländischen Bewerbern ein vergleichbarer Bericht eines vergleichbaren Prüfers des Herkunftslandes, nicht älter als 18 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Darstellung der fachlichen Eignung und der Nachweis des Umgangs mit den Förderbedingungen und Verwaltungsvorschriften der Programme der Städtebauförderung anhand von max. 3 gleichwertigen Referenzen in der Durchführung von Programmen der Städtebauförderung in Niedersachsen der letzten 5 Jahre (abgeschlossen oder laufend) unter Angabe von Leistungsumfang, Höhe des bewirtschafteten Treuhandvermögens, Rechnungswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber einschl. Kontaktdaten;
1) Darstellung der fachlichen Eignung und der Nachweis des Umgangs mit den Förderbedingungen und Verwaltungsvorschriften der Programme der Städtebauförderung anhand von max. 3 gleichwertigen Referenzen in der Durchführung von Programmen der Städtebauförderung in Niedersachsen der letzten 5 Jahre (abgeschlossen oder laufend) unter Angabe von Leistungsumfang, Höhe des bewirtschafteten Treuhandvermögens, Rechnungswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber einschl. Kontaktdaten;
2) Erklärung über die personelle Ausstattung des Bewerbers bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (Darstellung des jährlichen Mittels nach Führungskräften. Kaufmännischem, technischem, juristischem und sonstigem Personal) der letzten 3 Jahre;
3) Darstellung der beruflichen Qualifikation des Projektleiters und des Projektteams; Der/die Projektleiter/in muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von Sanierungsprojekten besitzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung unter Bewertung der gem. III.1.3) maximal 3 nachgewiesenen Referenzen. Für jede Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben, so dass jeder Bewerber insgesamt max. 30 Punkte erhalten kann. 10 Punkte erhält eine nachgewiesene Referenz, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Bezug auf Schwierigkeit der Aufgabenstellung, Höhe des Treuhandvermögens, Höhe der umgesetzten Fördermittel sowie Laufzeit des Vertrags gleichwertig ist. Referenzen, die diese volle Gleichwertigkeit nicht aufweisen, werden in der Bewertung entsprechend abgewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung unter Bewertung der gem. III.1.3) maximal 3 nachgewiesenen Referenzen. Für jede Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben, so dass jeder Bewerber insgesamt max. 30 Punkte erhalten kann. 10 Punkte erhält eine nachgewiesene Referenz, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Bezug auf Schwierigkeit der Aufgabenstellung, Höhe des Treuhandvermögens, Höhe der umgesetzten Fördermittel sowie Laufzeit des Vertrags gleichwertig ist. Referenzen, die diese volle Gleichwertigkeit nicht aufweisen, werden in der Bewertung entsprechend abgewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1336📞
Fax: +49 43115-29431 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 199-483787 (2019-10-11)
Ergänzende Angaben (2019-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2164444.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Information und Einbeziehung der lokalen Akteure;
— Vorbereitung rechtssicherer sanierungsrechtlicher Stellungnahmen sowie juristische Beratung in sanierungsrechtlichen Fragestellungen;
— Antragsbearbeitung und Fördermittelberatung;
— Beratungsleistungen gegenüber der NBank und dem MS;
— Pflege der Begleitinformation;
— Finanzverwaltung, Controlling;
— Weiterentwicklung des in der VU genannten Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- u. Finanzierungsplans, Mitwirkung an der Verfahrensevaluation, Abrechnung von Maßnahmen, Mittelanmeldung/ Mittelabruf vom Zuwendungsgeber;
— Mitwirkung bei der Berichtserstattung/ Gremienbeteiligung;
— Teilnahme an der Lenkungsgruppe;
— Mitbetreuung von Workshops und Wettbewerben unter Beteiligung privater Eigentümer;
— Moderation von Beteiligungsprozessen;
— Erarbeitung von Entwicklungs- und Quartierskonzepten;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-01 📅
Name: BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Postanschrift: Anne-Conway-Straße 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪 Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 216444.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.