Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitärtechnische Installationen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Sanitärtechnische Installationen
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung: Sanitärtechnische Installationen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-16 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Diese sind u. a.
1) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
2) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A 3. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Nähere Details hierzu gemäß Formblatt 124 EU („Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“), welches erhältlich ist unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOB_EU.pdf und auch den Vergabeunterlagen beiliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.,
— Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen,
— Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOB_EU.pdf sind nähere Details hierzu gemäß Formblatt 124EU („Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“) erhältlich, dieses ist und auch den Vergabeunterlagen beigelegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.,
— Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen,
— Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1) Angaben zu Leistungen/Referenzen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
2) Angaben zu erforderlichen Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. Nähere Details hierzu gemäß Formblatt 124 EU („Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“), welches erhältlich ist unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOB_EU.pdf und auch den Vergabeunterlagen beiliegt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Freie Waldorfschule München Südwest e. V.
Züricher Str. 9
81476 München
Grundschule: EG, Besprechungsraum 1”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Geschäftsführung: Herr Altehage
Es findet keine Submission statt, bei der der Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein dürfen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80535
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie folgendes zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB „Einleitung, Antrag“
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie folgendes zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB „Einleitung, Antrag“
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Förderverein Freie Waldorfschule München Südwest e. V.: Vergabestelle: Geschäftsführung, Herr Oliver Altehage”
Postanschrift: Züricher Str. 9
Postort: München
Postleitzahl: 81476
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8972406380📞
E-Mail: vergabe@waldorfschule-msw.de📧
Fax: +49 89724063829 📠
URL: www.fv-waldorfschule-muenchen-suedwest.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 097-233347 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitärtechnische Installationen
2019/S 097-233347
Kurze Beschreibung: Sanitärtechnische Installationen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 134 774 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Beschreibung der Beschaffung: Sanitärtechnische Installationen.
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 097-233347
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4010
Titel: Sanitärtechnische Installationen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Michael Graf GmbH
Postanschrift: Brunhamstraße 21
Postort: München
Postleitzahl: 81249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 134 774 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern,
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie folgendes zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB „Einleitung, Antrag“
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie folgendes zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB „Einleitung, Antrag“
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 89724063829📞
Fax: +49 8972406380 📠
Quelle: OJS 2019/S 245-602078 (2019-12-17)