Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen u. der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1) – III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Von der Wertung ausgeschlossen werden im Übrigen Teilnahmeanträge nach Maßgabe von § 57 VgV. Aus den danach verbleibenden Bewerbern werden auf Grundlage der wertungsrelevanten Eignungskriterien und deren Bewertung sowie der getätigten Angaben der teilnehmenden Bewerber die 5 bestgeeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sollten sich im Ergebnis der getroffenen Bewertung und Auswahl mehr als 5 Bewerber als gleichermaßen geeignet erweisen, werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber im Losverfahren ermittelt (§ 75 Abs. 6 VgV).
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1) Jährlicher Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015-2018):
— Jährlicher Gesamtumsatz v. mindestens 500 000,00 EUR brutto und jährlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für selbst erbrachte Projektsteuerungsleistungen von mindestens 400 000,00 EUR brutto (1 Punkt),
— Jährlicher Gesamtumsatz v. mindestens 750 000,00 EUR brutto und jährlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für selbst erbrachte Projektsteuerungsleistungen von mindestens 600 000,00 EUR brutto (2 Punkte),
— Jährlicher Gesamtumsatz v. mindestens 1 000 000,00 EUR brutto und jährlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für selbst erbrachte Projektsteuerungsleistungen von mindestens 800 000,00 EUR brutto (3 Punkte).
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.2)2) aufgeführten Anforderungen.
2) Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
— 9 bis 11 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte)/(1 Punkt),
— 12 bis 14 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte)/(2 Punkt),
— 15 und mehr Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte)/(2 Punkt).
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
3) Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018) durchschnittlich tätigen Mitarbeiter, die über einen Studienabschluss der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschlusseiner Fachhochschule oder Hochschule) und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich der Projektsteuerung verfügen:
— 3 Mitarbeiter (1 Punkt),
— 4 Mitarbeiter (2 Punkte),
— 5 Mitarbeiter (3 Punkte).
Für die Nachweiserbringung gelten die unter Ziff. III.1.3)1) aufgeführten Anforderungen.
4) Zusätzliche (zu der im Hinblick auf die Mindestanforderung unter Ziff. III. 1. bereits benannten Referenz) seit dem 31.12.2015 fertiggestellte (Baufertigstellung oder Inbetriebnahme) realisierte Vorhaben mit zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Projektsteuerungsleistungen.
Vergleichbarkeitsparameter und Bewertung:
Die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, die folgende 4 Besonderheiten des hiesigen Vorhabens abbilden:
— eine zusätzliche Referenz für Projektsteuerungsleistungen für einen Gebäudeneubau und/oder -umbau mit einem Baukostenvolumen in der KG 300 und 400 in Höhe von mind. 40 000 000,00 EUR brutto (2 Punkte je Referenz und maximal 2 Punkte),
— eine zusätzliche Referenz für Projektsteuerungsleistungen für einen durch Fördermittel finanzierten Gebäudeneubau und/oder -umbau (3 Punkte je Referenz und maximal 3 Punkte),
— eine zusätzliche Referenz für Projektsteuerungsleistungen für ein Vorhaben betreffend ein Kirchengebäude (3 Punkte je Referenz und maximal 3 Punkte),
— eine zusätzliche Referenz für Projektsteuerungsleistungen für ein Vorhaben betreffend ein Bürogebäude (2 Punkte je Referenz und maximal 2 Punkte),
— eine zusätzliche Referenz für Projektsteuerungsleistungen für ein Vorhaben betreffend ein denkmalgeschütztes Gebäude (3 Punkte je Referenz und maximal 3 Punkte).
Für die Nachweiserbringung gilt Ziff. III.1.3)2).