Das öffentliche Abwassernetz der Stadt Düsseldorf mit einer Länge von ca. 1 550 km wird im Rahmen des Substanzerhaltungskonzeptes seit 1987 systematisch auf seinen Betriebszustand untersucht und im Nachgang bewertet und saniert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schachtinspektion
67-2019-0011
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Kurze Beschreibung:
“Das öffentliche Abwassernetz der Stadt Düsseldorf mit einer Länge von ca. 1 550 km wird im Rahmen des Substanzerhaltungskonzeptes seit 1987 systematisch auf...”
Kurze Beschreibung
Das öffentliche Abwassernetz der Stadt Düsseldorf mit einer Länge von ca. 1 550 km wird im Rahmen des Substanzerhaltungskonzeptes seit 1987 systematisch auf seinen Betriebszustand untersucht und im Nachgang bewertet und saniert.
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Das öffentliche Abwassernetz der Stadt Düsseldorf mit einer Länge von ca. 1 550 km wird im Rahmen des Substanzerhaltungskonzeptes seit 1987 systematisch auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Das öffentliche Abwassernetz der Stadt Düsseldorf mit einer Länge von ca. 1 550 km wird im Rahmen des Substanzerhaltungskonzeptes seit 1987 systematisch auf seinen Betriebszustand untersucht und im Nachgang bewertet und saniert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung ins Berufsregister,
— keine schwere Verfehlung die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Kein Insolvenzverfahren,
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Vergleichbare Leistung in den letzten 5 Jahren,
— Aufstellung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Kein Insolvenzverfahren,
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Vergleichbare Leistung in den letzten 5 Jahren,
— Aufstellung der erforderlichen Beschäftigten für die Leistung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Teilnahme eines DACH-KI-Kurses,
— Zertifizierter Kanal- Sanierungsberater,
— Muster von sechs Schachtinspektionen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-06
12:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-06
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 070-165674 (2019-04-05)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schachtinspektion
2019/S 070-165674
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung: Schachtinspektionen mittels Kugelbildscanner.
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung: Schachtinspektionen mittels Kugelbildscanner.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 070-165674
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 193-469248 (2019-10-02)